Anwendungsempfehlung: Hamburg (HH) oder Hessen (HE) oder Sachsen (SN) oder Thüringen (TH)
Wirkungspfad: Boden - Mensch
Bearbeitungsstufe: HE (Historische Erkundung) oder OU (Orientierende Untersuchung) oder DU (Detailuntersuchung) oder SU (Sanierungsuntersuchung) oder Monitoring
Aus Daten zur Humantoxizität des chemisch verwandten 2,2,6,6-Tetramethyl-4-piperidinols wurde eine durch Expertengremium („Peer Review“) abgesicherte „Single product allowable concentration“ von 50 μg/l für TAA und 2,2,6,6-Tetramethyl-4-piperidinol zusammen abgeleitet. Beide Stoffe werden in der EU in Mengen von mehr als 1000 t/a produziert; vereinfachend wird eine anteilige vorläufige UQNhuman von 25 μg/l angenommen.
Aus der unerwünschten Wirkung von Theobromin auf Säuglinge von 1-2 mg/(kgKG·d) errechnet sich zum Schutz dieser besonders sensiblen Gruppe mit einem Extrapolationsfaktor 10 (für die Übertragung vom Lowest observed adverse effect level (LOAEL) auf einen NOAEL) der Vorschlag für einen vorläufige GFS von GFShuman (vorläufig) = 40 μg/L.
Der Geringfügigkeitsschwellenwert für Uran wird bestimmt durch den wesentlich höheren Hintergrundwert von 3,45 μg/L aus den flächengewichteten 90-Perzentil-Werten der hydrogeologischen Bezugsräume Deutschlands (2014, n=15.606): vorläufiger GFS-Wert für Uran = 3,4 μg/L.
Im Vergleich mit GFShuman = 70 μg/L, abgeleitet für die Toxizität von 1,3,5-Trioxan gegenüber Menschen, liegt die PNECaquat für ökotoxische Wirkungen höher. Die GFS für 1,3,5-Trioxan beträgt somit: GFS (1,3,5-Trioxan) = 70 μg/L.
Nach der Beurteilung von Henschler (1989) sowie der UBA-Stellungnahme [Dieter 2007], welche die Aussage von Henschler stützt, wurde eine humantoxikologisch begründete Obergrenze für die Konzentration von Dikegulac im Trinkwasser von 50 μg/l festgelegt. Dieser Wert ist der niedrigere der beiden Beurteilungskriterien Humantoxikologie und Ökotoxikologie und somit als Geringfügigkeitsschwellenwert anzusehen.
Aktuellere Daten aus Beobachtungen an beruflich TEL-exponierten Menschen führen auf die gleiche Weise zu einer entsprechenden tolerablen Trinkwasserkonzentration für Methyl- und Ethylbleiverbindungen von 630 ng Pb/l. Es wird vorgeschlagen, diese direkt über eine Exposition am Menschen ermittelte Konzentration als GFS_Human anzusehen.
Die Datenlage zur Ökotoxizität von Pentoxifyllin ist so lückenhaft, dass nach TGD 2011 eine GFSaquat nicht abgeleitet werden kann. Zum jetzigen Zeitpunkt kann ausgesagt werden, dass die GFS bei ≤ 30 μg/L liegen wird.
Im Laufe der stufenweisen Erkundung von altlastverdächtigen Flächen fallen erstmals bei der ˈOrientierenden Untersuchungˈ aktuelle Analysenergebnisse von Schadstoffkonzentrationen in Umweltmedien an. Entsprechend der Zielstellung der Orientierenden Untersuchung nach Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) sind diese darauf zu prüfen, ob sie den bestehenden Gefahrenverdacht als hinreichend bestätigen und damit den Handlungsbedarf einer Detailuntersuchung begründen. Die Prüfung soll insbesondere auch durch einen Vergleich der Messwerte mit Prüf- oder Maßnahmenwerten erfolgen, die für die Wirkungspfade Boden – Mensch, Boden – Nutzpflanze und Boden – Grundwasser im Anhang 2 der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) für einige Parameter aufgelistet sind. Diese Prüf- oder Maßnahmenwerte sind damit verbindlich geregelt.
In den Technical Guidance Documents for Deriving Environmental Quality Standards (TGD) 2011 und 2016 (Entwurf) werden Regeln beschrieben, mit denen aus toxikologischen und ökotoxikologischen Daten sogenannte Umweltqualitätsnormen (UQN) für chemische Stoffe zum Schutz des Menschen und aquatischer Lebensräume erstellt werden können. Die vorliegende Arbeitshilfe beschreibt detailliert die in den TGD beschriebenen Anforderungen an ökotoxikologische Datensätze, mit denen für einen Stoff der jeweils geeignete Ausgleichsfaktor abgeleitet wird; humantoxikologische Daten sind nicht Gegenstand der Betrachtungen.