Verordnungen

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Altflächendatei: Verfahren der Datenübermittlung zum Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie

Für die elektronische Datenübermittlung von den Pflichtigen (Gemeinden, Untersuchungspflichtige, Sanierungsverantwortliche) sowie deren Beauftragten (Ingenieurbüros, Sachverständige, Untersuchungsstellen) zu den Behörden steht eine vom HLNUG definierte Schnittstelle zur Verfügung. Die Verwendung der Schnittstelle trägt zum optimierten Datenaustausch bei und stellt damit eine Erleichterung für alle Betroffenen dar.

AltFlDatV (HE) - Verordnung über die Führung und Nutzung einer Altflächendatei als Teil des Bodeninformationssystems (Altflächendatei-Verordnung)

Verordnung über die Führung und Nutzung einer Altflächendatei als Teil des Bodeninformationssystems (Altflächendatei-Verordnung) vom 7. Oktober 2011

BBodSchV (DE)

BBodSchV - Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung

Mantelverordnung ab 01.08.2023 in Kraft

Verordnung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung, zur Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung und zur Änderung der Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung

NBodSUVO (NI)

Niedersächsische Verordnung über Sachverständige und Untersuchungsstellen für Bodenschutz und Altlasten (NBodSUVO)

Verordnung über den Unterstützungsfonds nach Art. 13a des Bayerischen Bodenschutzgesetzes

Diese Bayerische Verordnung regelt die Bezuschussung der Erkundung und Sanierung gemeindeeigener Hausmülldeponien durch den Unterstützungsfonds nach Art. 13a des Bayerischen Bodenschutzgesetzes. Ebenfalls geregelt werden Beiträge, aus denen sich der Fonds speist.

Verordnung über Sachverständige und Untersuchungsstellen für den Bodenschutz und die Altlastenbehandlung in Bayern

Die Bayerische Sachverständigen- und Untersuchungsstellen-Verordnung (VSU) regelt das Zulassungsverfahren für Sachverständige und Untersuchungsstellen nach § 18 BBodSchG.

Verordnung über Sachverständige und Untersuchungsstellen im Sinne von § 18 des Bundes-Bodenschutzgesetzes (Bln BodSUV)

Bln BodSUV - Verordnung über Sachverständige und Untersuchungsstellen im Sinne von § 18 des Bundes-Bodenschutzgesetzes