Sanierung

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Baufachliche Richtlinien Boden- und Grundwasserschutz (BFR BoGwS)

Ziel der Baufachliche Richtlinien Boden- und Grundwasserschutz (BFR BoGwS) ist es, die Verfahrensabläufe zur Bearbeitung von kontaminationsverdächtigen Flächen (KVF) und kontaminierten Flächen (KF) von der Erfassung bis zur ggf. erforderlichen Sanierung gemäß der gesetzlichen Bestimmungen bundesweit einheitlich zu regeln. Dabei werden die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gemäß Bundeshaushaltsordnung sowie der Nachhaltigkeit berücksichtigt. Die Baufachlichen Richtlinien Boden- und Grundwasserschutz sind gemäß den "Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes (RBBau)" und den "Baufachlichen Ergänzungsbestimmungen zu den Vorläufigen Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO (ZBau)" anzuwenden. Neben den Verfahrensregelungen werden Materialien wie Entscheidungsgrundlagen, Hinweise, Merkblätter und Muster-Vergabeunterlagen vorgehalten. Textteil der Baufachlichen Richtlinien Boden- und Grundwasserschutz Anhänge der Baufachlichen Richtlinien Boden- und Grundwasserschutz Materialien der Baufachlichen Richtlinien Boden- und Grundwasserschutz

Berücksichtigung der natürlichen Schadstoffminderung bei der Altlastenbearbeitung (MNA-Positionspapier)

Berücksichtigung der natürlichen Schadstoffminderung bei der Altlastenbearbeitung – LABO Positionspapier (15.09.2015)

Chemische Immobilisierung anorganischer Schadstoffe in kontaminierten Böden

Abschlussbericht zum Forschungsvorhaben Die Immobilisierung anorganischer Schadstoffe in kontaminierten Böden hat zum Ziel, mittels geeigneter Additive deren Eluierbarkeit zu minimieren. Die Eignung entsprechender Verfahren für die Altlastenbearbeitung hängt u. a. von der dosisabhängigen Wirkung der Zuschlagstoffe auf Haupt- und Nebenkontaminanten und dem physikalisch-chemischen Milieu ab. Der Bericht fasst die Ergebnisse von Labor- und Technikumsuntersuchungen mit kommerziell erhältlichen und selbst entwickelten Additiven in Fallstudien unterschiedlicher Kontamination zusammen.

Einsatz von Nanoeisen bei der Sanierung von Grundwasserschäden - Datenblatt Nanoprodukte

Zur Sanierung von Umweltschäden wird die Anwendbarkeit einer Reihe von Nanomaterialien untersucht und erprobt. Erste Erfahrungen bestehen mit der Anwendung von Nanoeisen zur Sanierung von Grundwasserschäden.

Leistungsbuch Altlasten und Flächenentwicklung

Leistungsbuch Altlasten und Flächenentwicklung - Die Leistungsbeschreibungen und Leistungsregister sind das Produkt einer Weiterentwicklung des „Leistungsbuchs Altlasten und Flächenentwicklung“, das durch das Landesumweltamt Nordrhein-Westfalen als Band 20 der Schriftenreihe „Materialien zur Altlastensanierung und zum Bodenschutz“ bereits im Jahr 2005 veröffentlicht wurde. Die Weiterentwicklung entstand in den Jahren 2013 bis 2015 als Sonderprojekt im Länderfinanzierungsprogramm Wasser, Boden und Abfall im Bereich der Bund/Länderarbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO) unter fachlicher Betreuung des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucher-schutz Nordrhein-Westfalen (LANUV NRW) mit Mitteln des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (MULNV) und fachlicher sowie finanzieller Unterstützung der Länder Hamburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Schleswig-Holstein. Zusätzlich wurde eine Datenaktualisierung über das Länderfinanzierungsprogramm 2017 durchgeführt. Das Leistungsbuch enthält Leistungsbereiche mit Beschreibungen der technisch/rechtlichen Grundlagen sowie Instrumenten zur Kostenermittlung (Tabellen als Leistungsregister) zu den nachfolgend aufgeführten Leistungsbereichen. Die Leistungsregister enthalten nach spezifischer Detailtiefe gestaffelte Informationen bis zu konkreten Leistungspositionen mit Kostendaten. Hinweis: Die dargestellten Kostendaten stammen aus der Auswertung von Maßnahmen, die im Zeitraum von 2001 bis 2017 durchgeführt wurden.

Sanierungspläne im Flächenrecycling - Ein Instrument für die Bauleitplanung

Nach der Gesetzesbegründung zum BBodSchG soll der Sanierungsplan das zu realisierende Sanierungskonzept prüffähig darstellen und die erforderlichen Angaben und Unterlagen auch für mit eingeschlossene behördliche Entscheidungen enthalten.