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PAK-Erlass (NI)

Niedersächsischer PAK - Erlass Bewertung von Polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) bezüglich des Wirkungspfades Boden-Mensch. In der Regel ist davon auszugehen, dass - sofern erhöhte Benzo(a)pyren (BaP)-Gehalte im Boden angetroffen werden - andere (toxikologisch relevante) PAK in einem bestimmten Mischungsverhältnis vorliegen. Vor diesem Hintergrund hat der Altlastenausschuss (ALA) der LABO die Übernahme der folgenden Prüfwerte für Gemische von Polyzyklischen aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), vertreten durch Benzo(a)pyren (BaP) als Bezugssubstanz, bei der Novellierung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) empfohlen. Sie sind in Niedersachsen bis zu einer Regelung durch die BBodSchV anzuwenden.

PAK-Erlass (SH): Prüfwerte für B(a)p zur Bewertung von PAK-Gemischen

Die vom Altlastenausschuss der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO) empfohlenen Werte werden im Vorgriff auf die überarbeitete BBodSchV bei der Untersuchung von altlastverdächtigen Flächen in Schleswig-Holstein zur Anwendung empfohlen. In einem Erlass des Umweltministeriums werden die Hintergründe näher erläutert und Anwendungshinweise für einen einheitlichen Vollzug gegeben. Dieser ergänzt damit die Ausführungen zur PAK-Bewertung aus dem Erlass ‚Bewertungsgrundlagen‘ und ersetzt die dort genannten Wertereglungen.

PAK-Erlass des MLUL Brandenburg vom 27. Dezember 2017 über die Bewertung von Polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) bezüglich des Wirkungspfades BODEN-MENSCH

Erlass des MLUL vom 27. Dezember 2017 über die Bewertung von Polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) bezüglich des Wirkungspfades BODEN-MENSCH mit Anlage 1: Begründung und Erläuterung der Prüfwerte für PAK und Anlage 2: Anwendungshinweise für die Prüfwerte für PAK