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Arbeitshilfe Qualitätssicherung

Diese Arbeitshilfe wurde von dem Unterausschuss „Arbeitshilfe für Qualitätsfragen bei der Altlastenbearbeitung“ des Altlastenausschusses (ALA) der Bund-/Länderarbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO) erstellt - Stand Mai 2002

Bewertung von Mineralölkohlenwasserstoffen (MKW)

Bewertung von Mineralölkohlenwasserstoffen (MKW) bezüglich des Wirkungspfades Boden-Mensch bei einer potentiellen Belastung über Boden, Bodenluft und Innenraumluft Eine LABO-Hilfestellung für den Vollzug beschlossen auf der 52. LABO-Sitzung am 13. September 2017 in Öhningen

Fachmodul Boden und Altlasten vom 16.08.2012 - Notifizierung und Kompetenznachweis von Untersuchungsstellen im bodenschutzrechtlich geregelten Umweltbereich

Dieses Fachmodul Boden und Altlasten harmonisiert deutschlandweit die Anforderungen an Untersuchungsstellen, die von den Notifizierungsstellen der Bundesländer gemäß § 18 Bundes-Bodenschutzgesetz für Untersuchungen im gesetzlich geregelten Bereich zugelassen werden. Diese Untersuchungsstellen müssen die für diese Aufgabe erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzen sowie über die erforderliche gerätetechnische Ausstattung verfügen. Vor einer Notifizierung müssen diese Untersuchungsstellen ihre Kompetenz nachgewiesen haben. Die Kompetenzüberprüfung kann im Rahmen eines Akkreditierungsverfahrens durch die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) oder im Rahmen eines Notifizierungsverfahrens durch die jeweils zuständige Länderstelle (meist das Landes-Umweltamt) erfolgen. Legt eine Untersuchungsstelle im Rahmen eines Notifizierungsverfahrens eine Akkreditierung entsprechend diesem Fachmodul vor, so ist diese zu berücksichtigen, soweit sie gültig, vollständig und für die Untersuchungsaufgaben anwendbar ist.

Fachmodul Boden und Altlasten vom 20.10.2000 - Bereichsspezifische Anforderungen an die Kompetenz von Untersuchungsstellen im Bereich Boden und Altlasten

Dieses Fachmodul Boden und Altlasten harmonisiert deutschlandweit die Anforderungen an Untersuchungsstellen, die von den Notifizierungsstellen der Bundesländer gemäß § 18 Bundes-Bodenschutzgesetz für Untersuchungen im gesetzlich geregelten Bereich zugelassen werden. Diese Untersuchungsstellen müssen die für diese Aufgabe erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzen sowie über die erforderliche gerätetechnische Ausstattung verfügen. Vor einer Notifizierung müssen diese Untersuchungsstellen ihre Kompetenz nachgewiesen haben. Die Kompetenzüberprüfung kann im Rahmen eines Akkreditierungsverfahrens durch die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) oder im Rahmen eines Notifizierungsverfahrens durch die jeweils zuständige Länderstelle (meist das Landes-Umweltamt) erfolgen. Legt eine Untersuchungsstelle im Rahmen eines Notifizierungsverfahrens eine Akkreditierung entsprechend diesem Fachmodul vor, so ist diese zu berücksichtigen, soweit sie gültig, vollständig und für die Untersuchungsaufgaben anwendbar ist.

Hintergrundwerte für anorganische und organische Stoffe in Böden - Anhang Tabellen (4. überarbeitete und ergänzte Auflage, 2017)

Hintergrundwerte für anorganische und organische Stoffe in Böden - Anhang (4. überarbeitete und ergänzte Auflage, 2017) - Tabellen der Hintergrundwerte für Böden (bundesweit und länderspezifisch)

Hintergrundwerte für anorganische und organische Stoffe in Böden (4. überarbeitete und ergänzte Auflage, 2017)

Hintergrundwerte für anorganische und organische Stoffe in Böden (4. überarbeitete und ergänzte Auflage, 2017) Anhang: Tabellen der Hintergrundwerte für Böden
Die Notwendigkeit zur Aufstellung von Hintergrundwerten hat die Bund-/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO) gemeinsam mit den für Abfall und Wasser zuständigen Länderarbeitsgemeinschaften (LAGA, LAWA) in den 1993 erarbeiteten „Einheitlichen Bewertungsgrundsätzen zu vorhandenen Bodenverunreinigungen / Altlasten" (LABO / LAGA / LAWA, 1993) begründet. 1995 wurden erstmals bundesweite und länderspezifische Hintergrundwerte für Böden vorgelegt, die einen Überblick über ubiquitäre Gehalte an Schwermetallen und persistenten organischen Schadstoffen in Böden geben. 1996 bat die LABO das Umweltbundesamt (UBA), eine Aktualisierung der Hintergrundwerte auf der Grundlage der von den Ländern sowie der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) und des Niedersächsischen Landesamtes für Bodenforschung / Geowissenschaftliche Gemeinschaftsaufgaben ermittelten Hintergrundwerte vorzunehmen. In den ersten beiden Auflagen (1995 und 1998) des Berichtes wurden Hintergrundwerte zunächst für den Oberboden und die Auflagehorizonte von Waldböden angegeben. Verschiedene Fragestellungen des Bodenschutzes, u.a. hinsichtlich des Einbaus von Materialien in den Boden, begründen die Notwendigkeit der Ableitung von Hintergrundwerten auch für Unterböden. Die 3. Auflage (2003) des LABO-Berichtes zu Hintergrundwerten in Böden enthielt folgende inhaltliche Schwerpunkte: • Aktualisierung der Hintergrundwerte für Oberböden, • Ableitung von Hintergrundwerten für Unterböden und Untergrund und • Empfehlungen zur Harmonisierung der zukünftigen Datenerhebung, Analyse und Datenauswertung. Vor dem Hintergrund einer gegenüber 2003 deutlich verbesserten Datenlage für anorganische und organische Schadstoffe in Böden hat die LABO auf ihrer 41. Sitzung erneut einen Aktualisierungs- und Fortschreibungsbedarf für den LABO-Bericht zu Hintergrundwerten gesehen und der Einrichtung einer Redaktionsgruppe unter Federführung des Umweltbundesamtes zugestimmt. Die von der Redaktionsgruppe vorgelegte 4. Auflage des LABO-Berichtes zu Hintergrundwerten in Böden enthält gegenüber der 3. Auflage neben der deutlich verbesserten Datenlage folgende wesentliche Ergänzungen: • Erweitertes Spektrum von anorganischen Schadstoffen; stärkere räumlich/ inhaltliche Differenzierung bei der Auswertung, • Länderübergreifende Hintergrundwerte für persistente organische Schadstoffe in Oberböden und • Quantifizierung von Unsicherheiten (Konfidenzbänder) für die Hintergrundwerte für anorganische Schadstoffe (bundesweiter Datensatz).
Erarbeitet von der Ad-hoc-Kleingruppe “Hydrogeochemische Hintergrundwerte der Grundwässer” des Ständigen Ausschusses „Grundwasser und Wasserversorgung“ der LAWA und der Ad-hoc-AG Hydrogeologie des BLA-GEO vom 28.11.2013 bis 31.07.2015