Interpretation, Beurteilung, Bewertung

Anzeigen nach
Anzeige pro Seite
Nach Attributen filtern
  • Filterauswahl:
  • Anwendungsempfehlung: Bundesrepublik Deutschland (DE) oder Hamburg (HH) oder Nordrhein-Westfalen (NW) oder Rheinland-Pfalz (RP) oder Schleswig-Holstein (SH) oder Thüringen (TH)
  • Bearbeitungsstufe: Monitoring oder Sanierung/Sicherung oder Nachsorge

ALEX Merkblatt 16 Baugrubenfreimessung im Rahmen von Sanierungsmaßnahmen

Zum Nachweis der Einhaltung von Sanierungszielwerten ist bei der Sanierung immer die sachkundige Freimessung von Baugruben durch Probennahme und Analytik erforderlich. Die repräsentative Probennahme aus Baugrubensohle und -wand ist vom Gutachter plausibel und nachvollziehbar darzustellen. In diesem Merkblatt wird das grundsätzliche Vorgehen bei der Freimessung von Baugruben vorgestellt.

Altlasteninformationssystem ALIS - Aufbau eines Informationssystems für militärische und Rüstungsaltlasten -

Altlasteninformationssystem ALIS - Aufbau eines Informationssystems für militärische und Rüstungsaltlasten - Verschiedene Vorhaben zur Erfassung von Rüstungsaltlasten und Altlastverdachtsflächen auf Liegenschaften der Westgruppe der sowjetischen Truppen (WGT), die durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (⁠BMU⁠) beauftragt worden waren, sind 1995 abgeschlossen worden. Innerhalb dieser Vorhaben wurden Daten nach unterschiedlichen Kriterien erfasst und unterschiedlich DV-technisch dokumentiert.

Baufachliche Richtlinien Boden- und Grundwasserschutz (BFR BoGwS)

Ziel der Baufachliche Richtlinien Boden- und Grundwasserschutz (BFR BoGwS) ist es, die Verfahrensabläufe zur Bearbeitung von kontaminationsverdächtigen Flächen (KVF) und kontaminierten Flächen (KF) von der Erfassung bis zur ggf. erforderlichen Sanierung gemäß der gesetzlichen Bestimmungen bundesweit einheitlich zu regeln. Dabei werden die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gemäß Bundeshaushaltsordnung sowie der Nachhaltigkeit berücksichtigt. Die Baufachlichen Richtlinien Boden- und Grundwasserschutz sind gemäß den "Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes (RBBau)" und den "Baufachlichen Ergänzungsbestimmungen zu den Vorläufigen Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO (ZBau)" anzuwenden. Neben den Verfahrensregelungen werden Materialien wie Entscheidungsgrundlagen, Hinweise, Merkblätter und Muster-Vergabeunterlagen vorgehalten. Textteil der Baufachlichen Richtlinien Boden- und Grundwasserschutz Anhänge der Baufachlichen Richtlinien Boden- und Grundwasserschutz Materialien der Baufachlichen Richtlinien Boden- und Grundwasserschutz

Berücksichtigung der natürlichen Schadstoffminderung bei der Altlastenbearbeitung (MNA-Positionspapier)

Berücksichtigung der natürlichen Schadstoffminderung bei der Altlastenbearbeitung – LABO Positionspapier (15.09.2015)

Einsatz von Nanoeisen bei der Sanierung von Grundwasserschäden - Datenblatt Nanoprodukte

Zur Sanierung von Umweltschäden wird die Anwendbarkeit einer Reihe von Nanomaterialien untersucht und erprobt. Erste Erfahrungen bestehen mit der Anwendung von Nanoeisen zur Sanierung von Grundwasserschäden.

Grundwasser Managementkonzept - Bewertung von Grundwasserverunreinigungen mit Hilfe des Hamburger Bewertungsverfahrens und Ableitung von Sanierungszielwerten

Grundwasser-Managementkonzept zur Ermittlung der Sanierungsnotwendigkeit und Ableitung von Sanierungszielwerten. Die Gefährdungsbeurteilung und Sanierung von Grundwasserschäden ist ein wesentlicher Bestandteil der Bewältigung der Altlastproblematik in der Freien und Hansestadt Hamburg. Im Altlasthinweiskataster der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft sind aktuell rund 260 Grundwasserschäden registriert, die sukzessive bewertet und gegebenenfalls saniert werden sollen. Das Bestreben nach einer gerechten, vergleichbaren und transparenten Bewertung vieler Einzelfälle veranlasste die Bodenschutzbehörde zur Entwicklung eines Managementkonzepts, das für die systematische Anwendung bei Grundwasserschäden in Hamburg geeignet ist. Das Verfahren orientiert sich an bundeseinheitlichen Vorgaben der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Boden (LABO) und der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) und wurde bundesweit und lokal in Diskussionen und bei Einzelfällen validiert. Die Bodenschutzbehörde wendet das Verfahren zur grundsätzlichen Bewertung von Einzelfällen an und möchte die Vorgehensweise mit dieser Veröffentlichung transparent machen.

LANUV Arbeitsblatt 10 Hinweise zur Sanierungsentscheidung für Herdsanierungsmaßnahmen bei Altlasten im Hinblick auf den Grundwasserpfad

Der vorliegende Bericht beschreibt die Vorgehensweise bei der Recherche der Fallbeispiele sowie die Rechercheergebnisse. Weiterhin enthält er Hinweise zur Schadenserkundung, Sanierungszielfestlegung und Verhältnismäßigkeitsabwägung. Obwohl in einigen ausgewerteten Fällen nur eine geringe Anzahl von Daten vorlag, erlauben die Ergebnisse der Recherche die Formulierung von Empfehlungen für die Entscheidung über Art und Umfang von Quellensanierungsmaßnahmen im Einzelfall.

LANUV Arbeitsblatt 7 Hinweise zur Sanierungsentscheidung für Oberflächensicherungen bei Altlasten im Hinblick auf den Grundwasserpfad

er vorliegende Bericht beschreibt die Vorgehensweise bei der Recherche der Fallbeispiele sowie deren Ergebnisse. Er enthält Empfehlungen zur Optimierung der Standorterkundung, zur fachlichen Bewertung hinsichtlich des Grundwasserpfades, zur Sanierungsentscheidung und zu den Anforderungen an eine sachgerechte Überwachung. Diese Ergebnisse bieten eine Hilfestellung für die Beurteilung der Effizienz von geplanten Oberflächensicherungen im Einzelfall.

LUA MALBO 11 Anforderungen an eine Sanierungsuntersuchung unter Berücksichtigung von Nutzen-Kosten-Aspekten

Nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) soll die zuständige Behörde vom Verpflichteten einer Altlast die Durchführung einer Sanierungsuntersuchung als Entscheidungsgrundlage über Art und Umfang der erforderlichen Maßnahmen verlangen. Im Rahmen dieser Untersuchungen sind neben den technischen Möglichkeiten auch die für die Maßnahmen entscheidungserheblichen rechtlichen, organisatorischen und finanziellen Randbedingungen zu prüfen. Hinweis: Nach Inkrafttreten der novellierten BBodSchV sind geringfügige redaktionelle Anpassungen erforderlich. Die fachlichen Inhalten sind nach wie vor aktuell.