Interpretation, Beurteilung, Bewertung

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  • Anwendungsempfehlung: Bundesrepublik Deutschland (DE) oder Hamburg (HH) oder Sachsen (SN)
  • Wirkungspfad: Boden - Grundwasser
  • Bearbeitungsstufe: Erfassung/Erhebung oder HE (Historische Erkundung) oder SU (Sanierungsuntersuchung) oder Monitoring

Handbuch Sachsen zur Altlastenbehandlung Teil 2 - Verdachtsfallerfassung und formale Erstbewertung

Das Ziel der Verdachtsfallerfassung (VFE) besteht darin, Altablagerungen und Altstandorte mit ihrer Lage und Bezeichnung sowie dem Grund des Anfangsverdachtes für eine von ihnen ausgehende Gefahr zu erheben und den zuständigen Umweltbehörden bekannt zu machen. Dadurch soll gewährleistet werden, daß einerseits einem bestehenden Gefahrenverdacht in geordneter Weise nachgegangen wird und andererseits bei beabsichtigten Nutzungsänderungen im Umfeld oder Planungsvorhaben (Regional-, Verkehrsplanung, Industriebrachenrecycling u. a.) Kenntnisse zu Auswirkungen von Altlastenverdachtsfällen berücksichtigt werden können. Diese gesetzlich geregelte Handlungs- und Auskunftspflicht der Umweltbehörden nach EGAB, SächsPolG, WHG, SächsWG und Umweltstatistikgesetz setzt eine flächendeckende und möglichst vollständige Kenntnis aller relevanten Verdachtsfälle voraus.

Handbuch Sachsen zur Altlastenbehandlung Teil 3 - Gefährdungsabschätzung, Pfad und Schutzgut Grundwasser

Das diese Methodik zugrunde liegende Bewertungsverfahren wurde im wesentlichen dem ALTLASTENHANDBUCH der Landesanstalt für Umweltschutz Karlsruhe, herausgegeben vom Ministerium für Umwelt Baden-Württemberg [2] entnommen. Der vorliegende Teil 3 des Handbuches zur Altlastenbehandlung in Sachsen stellt somit, eine fortgeschriebene Version des Teiles >>Grundwasser<< im Baden-Württemberger Altlastenhandbuch dar

Handbuch Sachsen zur Altlastenbehandlung Teil 8 - Sanierungsuntersuchung

Ziel dieses Handbuches ist die Vorlage eines Handlungsrahmens der Sanierungsuntersuchung mit einer Darstellung der einzelnen Arbeitsschritte sowie deren Zusammenhänge.

Handbuch Sachsen zur Altlastenbehandlung Teil 9 - Sanierung

Anforderungen an die Planung und Ausführung einer Sanierungsmaßnahme. Darstellung der fachlichen Anforderungen an die einzelnen Bearbeitungsschritte sowie die organisatorischen Abläufe und Zuständigkeiten für Sanierungsmaßnahmen.

LfULG, Heft 11/2017 Sanierung Altlastenstandort Freital-Saugrund

Das Revitalisierungsgebiet Freital-Saugrund ist gekennzeichnet durch stoffliche und radiologische Belastungen industrieller, bergbaulicher und kommunaler Herkunft. Die mehr als 20 Teilflächen wurden entsprechend der gesetzlichen Grundlagen erkundet, bewertet und größtenteils saniert. In der Broschüre ist die erfolgreiche Sanierung des Gebietes dargestellt. Daraus wurden Perspektiven und verallgemeinerbare Erkenntnisse abgeleitet. Zielgruppe dieser Veröffentlichung sind interessierte Bürger des Gebietes, die Eigentümer der Flächen, die zuständigen Behörden und fachlich Interessierte.

LfULG, Heft 22/2016 Natürliche Schadstoffminderung am Standort Wülknitz

Das bestehende MNA-Konzept (Monitored natural attenuation) am Standort Imprägnierwerk Wülknitz wurde weiter qualifiziert. In einem ENA-Feldversuch (Enhanced natural attenuation) wurde die Aktivierung der mikrobiotischen Abbauprozesse untersucht. Die erarbeiteten Kriterien zur Überwachung der unterstützten Selbstreinigung bilden die wissenschaftliche Grundlage für eine ENA-Umsetzung in der Praxis. Ein weiteres Ergebnis sind Empfehlungen, die zu einer Verbesserung der am Standort durchgeführten MNA-Maßnahme führen. Die Veröffentlichung richtet sich an Behörden, Projektbearbeiter, Gutachter und Sachverständige, die MNA/ENA im Rahmen von Sanierungsprojekten anwenden oder planen.

NRW-Erlass: Leitfaden zur PFAS-Bewertung – Empfehlungen für die bundeseinheitliche Bewertung von Boden- und Gewässerverunreinigungen sowie für die Entsorgung PFAS-haltigen Bodenmaterials

Erlass des Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen an die Vollzugsbehörden mit der Empfehlung zur Anwendung in folgenden Bereichen: − Umlagerung (Verwertung) von Bodenmaterial , − Deponierung von Bodenmaterial, − Bodenschutzrechtliche Gefahrenbeurteilung, − Bewertung von Grundwasser, Oberflächengewässer, − Einleitung von Abwasser