Altlasteninformationssystem ALIS - Aufbau eines Informationssystems für militärische und Rüstungsaltlasten - Verschiedene Vorhaben zur Erfassung von Rüstungsaltlasten und Altlastverdachtsflächen auf Liegenschaften der Westgruppe der sowjetischen Truppen (WGT), die durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) beauftragt worden waren, sind 1995 abgeschlossen worden. Innerhalb dieser Vorhaben wurden Daten nach unterschiedlichen Kriterien erfasst und unterschiedlich DV-technisch dokumentiert.
Die Bestimmung von Stoffgehalten in Böden ist mit Unsicherheiten behaftet. Umso wichtiger ist die Angabe der Unsicherheiten, um sachgerechte Entscheidungen zu treffen. Der FBU gibt praktische Empfehlungen zu Angabe der laboranalytischen Messunsicherheit auf der Grundlage von Ringversuchsergebnissen.
Arbeitshilfe radioaktive Altlasten - Empfehlung von BMUV, BfS und den zuständigen Landesbehörden Am 5. Dezember 2013 hat der Rat der Europäischen Union die Richtlinie 2013/59/EURATOM des Rates zur Festlegung grundlegender Sicherheitsnormen für den Schutz vor Gefahren einer Exposition gegenüber ionisierender Strahlung erlassen. Mit Einführung des Strahlenschutzgesetzes vom 27. Juni 2017 und der Strahlenschutzverordnung vom 29. November 2018 wurde diese Richtlinie national umgesetzt. Mit der Umsetzung der EURATOM-Richtlinie wurden erstmals Regelungen zu radioaktiven Altlasten in deutschem Recht etabliert. Zur Vereinfachung des Verwaltungshandelns haben sich Bund und Länder bei Verabschiedung der neuen Strahlenschutzgesetzgebung darauf verständigt, eine Arbeitshilfe zu verfassen, die die praktische Anwendung des Strahlenschutzgesetzes und der Strahlenschutzverordnung für das Themenfeld radioaktive Altlasten erleichtert. Die Regelungen für radioaktive Altlasten orientieren sich aus Gründen der Harmonisierung und Vergleichbarkeit wesentlich an der konzeptionellen Herangehensweise der Regelungen für nicht radioaktive Altlasten des Bundesbodenschutzrechts. Auf Veranlassung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz und unter Federführung des Bundesamtes für Strahlenschutz wurde 2019 ein Arbeitskreis radioaktive Altlasten gegründet, der zum Ziel die Erarbeitung einer Arbeitshilfe für radioaktive Altlasten hat. Der Arbeitskreis setzt sich aus Strahlenschutzexperten und -expertinnen des Bundes und der Länder sowie Vertreter und Vertreterinnen aus der bodenschutzrechtlichen Altlastenbearbeitung (nicht radioaktive Altlasten) zusammen. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz und das Bundesamt für Strahlenschutz empfehlen die Arbeitshilfe radioaktive Altlasten für den praktischen Strahlenschutzvollzug. Der Fachausschuss Strahlenschutz hat in seiner Sitzung am 16. November 2022 die Verwendung dieser Arbeitshilfe für den Vollzug gebilligt.