Im Vergleich mit GFShuman = 70 μg/L, abgeleitet für die Toxizität von 1,3,5-Trioxan gegenüber Menschen, liegt die PNECaquat für ökotoxische Wirkungen höher. Die GFS für 1,3,5-Trioxan beträgt somit: GFS (1,3,5-Trioxan) = 70 μg/L.
Nach der Beurteilung von Henschler (1989) sowie der UBA-Stellungnahme [Dieter 2007], welche die Aussage von Henschler stützt, wurde eine humantoxikologisch begründete Obergrenze für die Konzentration von Dikegulac im Trinkwasser von 50 μg/l festgelegt. Dieser Wert ist der niedrigere der beiden Beurteilungskriterien Humantoxikologie und Ökotoxikologie und somit als Geringfügigkeitsschwellenwert anzusehen.
Betrachtet man die ökotoxikologischen Auswirkungen von Formaldehyd auf der Basis von ökotoxikologischen Tests mit aquatischen Organismen verschiedener trophischer Ebenen der aquatischen Nahrungskette, so lässt sich eine aquatische PNEC (predicted no effect concentration) von 0,26 μg/l (260 ng/l) ableiten. Da die PNECaquat von 0,26 μg/l für die ökotoxische Wirkung niedriger liegt als der über humantoxikologische Betrachtungen erhaltene GOWmax von 10 μg/l, resultiert für das empfindlichere Schutzgut ein vom HLUG abgeleiteter vorläufiger Geringfügigkeitsschwellenwert (GFS) für Formaldehyd von 0,26 μg/l.
Aktuellere Daten aus Beobachtungen an beruflich TEL-exponierten Menschen führen auf die gleiche Weise zu einer entsprechenden tolerablen Trinkwasserkonzentration für Methyl- und Ethylbleiverbindungen von 630 ng Pb/l. Es wird vorgeschlagen, diese direkt über eine Exposition am Menschen ermittelte Konzentration als GFS_Human anzusehen.
Die Datenlage zur Ökotoxizität von Pentoxifyllin ist so lückenhaft, dass nach TGD 2011 eine GFSaquat nicht abgeleitet werden kann. Zum jetzigen Zeitpunkt kann ausgesagt werden, dass die GFS bei ≤ 30 μg/L liegen wird.
Ableitung von Bodenwerten für PFAS - ein Eigenforschungsprojekt des UBA
Zielstellung des in diesem Bericht dokumentierten Forschungsvorhabens „Ableitung von Bodenwerten für PFAS“ (FKZ 3721742010) war die fachliche Ableitung von Bodenwerten für Vertreter der Stoffgruppe der PFAS (Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen) gemäß Anforder ungen der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) und aktuellem Stand des Wissens. Der Schwerpunkt der Arbeiten lag auf den Pfaden Boden-Pflanze und Boden-Mensch, für die jeweils Prüfwert-Vorschläge von zwei im Rahmen des Projektes eingerichteten Experten Arbeitsgruppen erarbeitet wurden. Für den Pfad Boden-Pflanze wurden Prüfwert-Vorschläge für vier einzeln betrachtete PFAS (PFOA, PFNA, PFHxS und PFOS) für den Wirkungspfad Boden Futtermittelpflanze sowie sechs Prüfwert-Vorschläge für den Wirkungspfad Boden Lebensmittelpflanze erarbeitet (PFBA, PFHxA, PFHpA, PFDA, PFBS als Einzelsubstanzen sowie ein Prüfwert für die Summe der EFSA4-PFAS, d.h. Summe von PFOA, PFNA, PFHxS und PFOS). Für den Pfad Boden-Mensch wurde ein Vorschlag für einen Summen-Prüfwert „Summe der PFAS“ für die nichtkanzerogenen Wirkungen (dieser umfasst standardmäßig 24 überwiegend langkettige PFAS bzw. deren bekannte Vorläufersubstanzen) sowie einen zusätzlich geltenden Prüfwert-Vorschlag für die kanzerogenen Wirkungen von PFOA erarbeitet. Die Prüfwert Vorschläge für den Pfad Boden-Mensch wurden bereits vom Ständigen Ausschusses Altlasten (ALA) der Bund/ Länderarbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO) fachlich befürwortet.
Das Informationsblatt soll eine Hilfestellung bei der Auswahl eines Probengewinnungsverfahrens im Rahmen von Altlastenuntersuchungen bieten. Es werden die häufig angewandten Verfahren zur Beprobung von Boden und Deponat (Kleinbohrungen, Bohrungen, Schürfe) unter Benennung ihres Anwendungsbereichs sowie ihrer Vor- und Nachteile vorgestellt.
Das Informationsblatt enthält Empfehlungen zum Untersuchungs- und Parameterumfang bei der Erkundung von Tankstellengeländen. Es wird insbesondere auf die mögliche Relevanz der höher alkylierten einkernigen aromatischen Kohlenwasserstoffe (Testbenzine) sowie von Methyl-tert-buthylether (MTBE) hingewiesen. Zu beachten ist, dass die genannten Verfahren zur Bestimmung sowie die Hinweise zur Bewertung von MTBE nicht mehr aktuell sind. Auf die entsprechenden Regelungen der BBodSchV wird verwiesen.