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Einsatz von Nanoeisen bei der Sanierung von Grundwasserschäden - Datenblatt Nanoprodukte

Zur Sanierung von Umweltschäden wird die Anwendbarkeit einer Reihe von Nanomaterialien untersucht und erprobt. Erste Erfahrungen bestehen mit der Anwendung von Nanoeisen zur Sanierung von Grundwasserschäden.

Entscheidungsgrundlagen für Sicherungs- und Sanierungskonzepte für militärische Tanklager Band 2

Band 2: Recherche zum Stand der Technik bei der Sicherung und Sanierung ehemals militärisch genutzter Tanklager, insbesondere in den USA

Erarbeitung von Programmen zur Überwachung von altlastverdächtigen Flächen und Altlasten

Die in diesem Bericht entwickelten modellhaften Überwachungsprogramme sind so gestaltet, daß sie sich problemlos auf eine konkrete Fallgestaltung anpassen lassen. Im Vergleich zu bisher verbreiteten Standardprogrammen verursachen sie einen deutlich geringeren Aufwand und tragen somit zur kostenbewußten Altlastenbearbeitung bei.

Erlass des MLUL Brandenburg vom 31. Januar 2019 über die Benennung geeigneter Analysenverfahren zur Bestimmung leichtflüchtiger Halogenkohlenwasserstoffe in Wasser

Benennung geeigneter Analysenverfahren zur Bestimmung leichtflüchtiger Halogenkohlenwasserstoffe in Wasser mit besonderer Berücksichtigung von Vinylchlorid mit Anlage: Sachstandspapier des Landesamtes für Umwelt zur Auswahl eines geeigneten Analyseverfahrens (incl. Votierunq)

Fachmodul Boden und Altlasten vom 16.08.2012 - Notifizierung und Kompetenznachweis von Untersuchungsstellen im bodenschutzrechtlich geregelten Umweltbereich

Dieses Fachmodul Boden und Altlasten harmonisiert deutschlandweit die Anforderungen an Untersuchungsstellen, die von den Notifizierungsstellen der Bundesländer gemäß § 18 Bundes-Bodenschutzgesetz für Untersuchungen im gesetzlich geregelten Bereich zugelassen werden. Diese Untersuchungsstellen müssen die für diese Aufgabe erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzen sowie über die erforderliche gerätetechnische Ausstattung verfügen. Vor einer Notifizierung müssen diese Untersuchungsstellen ihre Kompetenz nachgewiesen haben. Die Kompetenzüberprüfung kann im Rahmen eines Akkreditierungsverfahrens durch die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) oder im Rahmen eines Notifizierungsverfahrens durch die jeweils zuständige Länderstelle (meist das Landes-Umweltamt) erfolgen. Legt eine Untersuchungsstelle im Rahmen eines Notifizierungsverfahrens eine Akkreditierung entsprechend diesem Fachmodul vor, so ist diese zu berücksichtigen, soweit sie gültig, vollständig und für die Untersuchungsaufgaben anwendbar ist.

Fachmodul Boden und Altlasten vom 20.10.2000 - Bereichsspezifische Anforderungen an die Kompetenz von Untersuchungsstellen im Bereich Boden und Altlasten

Dieses Fachmodul Boden und Altlasten harmonisiert deutschlandweit die Anforderungen an Untersuchungsstellen, die von den Notifizierungsstellen der Bundesländer gemäß § 18 Bundes-Bodenschutzgesetz für Untersuchungen im gesetzlich geregelten Bereich zugelassen werden. Diese Untersuchungsstellen müssen die für diese Aufgabe erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzen sowie über die erforderliche gerätetechnische Ausstattung verfügen. Vor einer Notifizierung müssen diese Untersuchungsstellen ihre Kompetenz nachgewiesen haben. Die Kompetenzüberprüfung kann im Rahmen eines Akkreditierungsverfahrens durch die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) oder im Rahmen eines Notifizierungsverfahrens durch die jeweils zuständige Länderstelle (meist das Landes-Umweltamt) erfolgen. Legt eine Untersuchungsstelle im Rahmen eines Notifizierungsverfahrens eine Akkreditierung entsprechend diesem Fachmodul vor, so ist diese zu berücksichtigen, soweit sie gültig, vollständig und für die Untersuchungsaufgaben anwendbar ist.

Handbuch Sachsen zur Altlastenbehandlung Teil 1 - Grundsätze

Das Handbuch zur Altlastenbehandlung dient der Untersetzung des Handlungsrahmens, der durch die Gesetzgebung vorgegeben ist. Ziel ist es, einen zusammenfassenden Überblick zur Altlastenmethodik speziell in Sachsen für Behörden, Gutachter und Betroffene zu geben. Der vorliegende Handbuchteil 1 ordnet die rechtlichen und fachlichen Regelungen der Altlastenbehandlung den einzelnen Bearbeitungsstufen nach Bodenschutzrecht zu. Aufbauend darauf werden Erläuterungen zu den Zielen und Inhalten, den behördlichen Entscheidungen und Möglichkeiten der Klassifizierung des Handlungsbedarfes gegeben. In den einzelnen Kapiteln wird auf die weiter führenden methodischen Materialien (Handbuchteile 2 - 9 und Materialienbände) des Freistaates Sachsen verwiesen.

Handbuch Sachsen zur Altlastenbehandlung Teil 10 - Überwachung

Ziel dieses Handbuches ist die Vorgabe eines methodischen Leitfadens für Überwachungsmaßnahmen bei der Altlastenbearbeitung für zuständige Behörden, Gutachter und Verpflichtete. Die Überwachung im Altlastenbereich ist eine wissenschaftlich begründete, fortlaufende Beobachtung bzw. Messung ausgewählter dynamischer Prozessgrößen. Unter Verwendung der in der Vergangenheit erzielten Erkenntnisse zu den Prozessgrößen und deren Veränderungen mit darauf aufbauendem Prozessverständnis (Epignose) kann eine Prognose der zukünftig zu erwartenden Änderungen erstellt werden. Die Überwachung geht also über eine reine Beobachtung hinaus und erfordert die Auswertung und Interpretation der Messergebnisse sowie eine Reaktion auf die daraus gewonnenen Erkenntnisse. Da in der Altlastenbearbeitung das Verständnis der im Untergrund ablaufenden Prozesse stetig zunimmt, ist es erforderlich, dies bei den abzuleitenden Überwachungsprogrammen in besonderem Maße zu berücksichtigen.

Handbuch Sachsen zur Altlastenbehandlung Teil 2 - Verdachtsfallerfassung und formale Erstbewertung

Das Ziel der Verdachtsfallerfassung (VFE) besteht darin, Altablagerungen und Altstandorte mit ihrer Lage und Bezeichnung sowie dem Grund des Anfangsverdachtes für eine von ihnen ausgehende Gefahr zu erheben und den zuständigen Umweltbehörden bekannt zu machen. Dadurch soll gewährleistet werden, daß einerseits einem bestehenden Gefahrenverdacht in geordneter Weise nachgegangen wird und andererseits bei beabsichtigten Nutzungsänderungen im Umfeld oder Planungsvorhaben (Regional-, Verkehrsplanung, Industriebrachenrecycling u. a.) Kenntnisse zu Auswirkungen von Altlastenverdachtsfällen berücksichtigt werden können. Diese gesetzlich geregelte Handlungs- und Auskunftspflicht der Umweltbehörden nach EGAB, SächsPolG, WHG, SächsWG und Umweltstatistikgesetz setzt eine flächendeckende und möglichst vollständige Kenntnis aller relevanten Verdachtsfälle voraus.