Diese Verfahrensordnung des Bayerischen Landesamtes für Umwelt gestaltet Details des Zulassungsverfahrens nach der Bayerischen Sachverständigen- und Untersuchungsstellen-Verordnung (VSU) weiter aus.
Innerhalb der letzten sechs Jahre seit dem Erscheinen der BBodSchV schritt die Entwicklung der Normierung für einige Verfahren und Methoden der BBodSchV stetig voran, so dass nun für eine Vielzahl der Normen, die bisher in der BBodSchV nur im Entwurf zitiert wurden, veröffentlichte Normen vorliegen. In der Regel konnte der FBU für diese Normen eine Empfehlung aussprechen.
Diese Bayerische Verordnung regelt die Bezuschussung der Erkundung und Sanierung gemeindeeigener Hausmülldeponien durch den Unterstützungsfonds nach Art. 13a des Bayerischen Bodenschutzgesetzes. Ebenfalls geregelt werden Beiträge, aus denen sich der Fonds speist.
Die Bayerische Sachverständigen- und Untersuchungsstellen-Verordnung (VSU) regelt das Zulassungsverfahren für Sachverständige und Untersuchungsstellen nach § 18 BBodSchG.
Verordnung über Zuständigkeiten nach dem Hessischen Altlasten- und Bodenschutzgesetz (Zuständigkeitsverordnung Bodenschutz - BodSchZustV) vom 3. Januar 2008