Diese Bayerische Verordnung regelt die Bezuschussung der Erkundung und Sanierung gemeindeeigener Hausmülldeponien durch den Unterstützungsfonds nach Art. 13a des Bayerischen Bodenschutzgesetzes. Ebenfalls geregelt werden Beiträge, aus denen sich der Fonds speist.
Verordnung über die Führung und Nutzung einer Altflächendatei als Teil des Bodeninformationssystems (Altflächendatei-Verordnung) vom 7. Oktober 2011 Fassung vom 02.12.2024
Verordnung über Zuständigkeiten nach dem Hessischen Altlasten- und Bodenschutzgesetz (Zuständigkeitsverordnung Bodenschutz - BodSchZustV) vom 3. Januar 2008