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ALEX Merkblatt 01 Untersuchungsparameter für die abfall- und wasserwirtschaftliche Untersuchung

Bei der Festlegung des Untersuchungsumfangs sind die Kenntnisse oder begründeten Vermutungen über das Vorkommen bestimmter Schadstoffe zu berücksichtigen (vgl. § 11 BBodSchV). Bei der Erkundung von Altstandorten und Altablagerungen, die einer Branche zugeordnet werden können, sind die branchenspezifischen Parameter nach der Webanwendung BKAT (Branchenkatalog zur historischen Erhebung von Altstandorten, Version 4.0) der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg zu untersuchen. Wenn die Branche oder die Verdachtsparameter unbekannt sind, richtet sich der Parameterumfang nach den Stufen 1 und 2 dieses Merkblattes.