Dieses Fachmodul Boden und Altlasten harmonisiert deutschlandweit die Anforderungen an Untersuchungsstellen, die von den Notifizierungsstellen der Bundesländer gemäß § 18 Bundes-Bodenschutzgesetz für Untersuchungen im gesetzlich geregelten Bereich zugelassen werden. Diese Untersuchungsstellen müssen die für diese Aufgabe erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzen sowie über die erforderliche gerätetechnische Ausstattung verfügen. Vor einer Notifizierung müssen diese Untersuchungsstellen ihre Kompetenz nachgewiesen haben. Die Kompetenzüberprüfung kann im Rahmen eines Akkreditierungsverfahrens durch die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) oder im Rahmen eines Notifizierungsverfahrens durch die jeweils zuständige Länderstelle (meist das Landes-Umweltamt) erfolgen. Legt eine Untersuchungsstelle im Rahmen eines Notifizierungsverfahrens eine Akkreditierung entsprechend diesem Fachmodul vor, so ist diese zu berücksichtigen, soweit sie gültig, vollständig und für die Untersuchungsaufgaben anwendbar ist.
Dieses Fachmodul Boden und Altlasten harmonisiert deutschlandweit die Anforderungen an Untersuchungsstellen, die von den Notifizierungsstellen der Bundesländer gemäß § 18 Bundes-Bodenschutzgesetz für Untersuchungen im gesetzlich geregelten Bereich zugelassen werden. Diese Untersuchungsstellen müssen die für diese Aufgabe erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzen sowie über die erforderliche gerätetechnische Ausstattung verfügen. Vor einer Notifizierung müssen diese Untersuchungsstellen ihre Kompetenz nachgewiesen haben. Die Kompetenzüberprüfung kann im Rahmen eines Akkreditierungsverfahrens durch die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) oder im Rahmen eines Notifizierungsverfahrens durch die jeweils zuständige Länderstelle (meist das Landes-Umweltamt) erfolgen. Legt eine Untersuchungsstelle im Rahmen eines Notifizierungsverfahrens eine Akkreditierung entsprechend diesem Fachmodul vor, so ist diese zu berücksichtigen, soweit sie gültig, vollständig und für die Untersuchungsaufgaben anwendbar ist.
Dieses Fachmodul Boden und Altlasten harmonisiert deutschlandweit die Anforderungen an Untersuchungsstellen, die von den Notifizierungsstellen der Bundesländer gemäß § 18 Bundes-Bodenschutzgesetz für Untersuchungen im gesetzlich geregelten Bereich zugelassen werden. Diese Untersuchungsstellen müssen die für diese Aufgabe erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzen sowie über die erforderliche gerätetechnische Ausstattung verfügen. Vor einer Notifizierung müssen diese Untersuchungsstellen ihre Kompetenz nachgewiesen haben. Die Kompetenzüberprüfung kann im Rahmen eines Akkreditierungsverfahrens durch die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) oder im Rahmen eines Notifizierungsverfahrens durch die jeweils zuständige Länderstelle (meist das Landes-Umweltamt) erfolgen. Legt eine Untersuchungsstelle im Rahmen eines Notifizierungsverfahrens eine Akkreditierung entsprechend diesem Fachmodul vor, so ist diese zu berücksichtigen, soweit sie gültig, vollständig und für die Untersuchungsaufgaben anwendbar ist. Das Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) fordert im § 18, dass Untersuchungsstellen, die Aufgaben nach diesem Gesetz wahrnehmen, die für diese Aufgaben erforderliche Sachkunde (fachliche Kompetenz) und Zuverlässigkeit besitzen sowie über die erforderliche gerätetechnische Ausstattung verfügen müssen. Mit Untersuchungsstellen sind alle Stellen gemeint, die im Rahmen von § 19 BundesBodenschutzverordnung (BBodSchV vom 09. Juli 2021) Proben nehmen wollen, sowie solche, die gemäß § 24 BBodSchV physikalisch-chemische und chemische Analysen durchführen wollen. Eine Notifizierung ist der Verwaltungsakt der jeweils zuständigen Landesbehörde zur Anerkennung, Zulassung, Benennung, Bekanntgabe oder Bestimmung der Untersuchungsstellen nach den jeweils geltenden rechtlichen Regelungen. Untersuchungsstellen müssen vor einer Notifizierung ihre Kompetenz nachgewiesen haben. Dies bedeutet, dass die im Folgenden ausgeführten Anforderungen an die Fach- bzw. Sachkunde des Personals, dessen Zuverlässigkeit und die gerätetechnische Ausstattung erfüllt sein müssen. Die Kompetenzfeststellung für alle (Untersuchungs-) Teilbereiche kann im Rahmen eines um das Fachmodul erweiterten Akkreditierungsverfahrens basierend auf DIN EN ISO/IEC 17025:2018 oder DIN EN ISO/IEC 17020:2012 (für die Probenahme) durch die zuständige Akkreditierungsstelle oder im Rahmen eines Notifizierungsverfahrens durch die vom Land benannte Stelle erfolgen. Die Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17020:2012 ist nur für Tätigkeiten nach § 19 BBodSchV (Ausgabe Juli 2021) möglich und gilt im nachfolgenden Text entsprechend. Bei der Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17020:2012 sind die unter 7.7 genannten Anforderungen der DIN EN ISO/IEC 17025:2018 einzuhalten. Die LABO hat auf ihrer 59. Sitzung vom 24./25. März 2021 beschlossen, das Fachmodul zu aktualisieren und an die neue Fassung der BBodSchV anzupassen. Verfahrensregelungen nach § 18 BBodSchG sind Ländersache. Es gelten die Regelungen der jeweiligen Ländergesetze und -verordnungen. Die nachfolgenden Ausführungen im Teil I beschreiben das Notifizierungsverfahren und geben den Verfahrensablauf modellhaft wieder.
Newsletter zur Qualitätssicherung Das LfU sammelt Informationen, die für die Planung von Untersuchungen sowie die Entnahme, Analyse, Dokumentation und Bewertung von Umweltproben relevant sind, und stellt diese für Vollzugsbehörden, Auftraggeber, Sachverständige, Probenehmer und Laboratorien, die im gesetzlich geregelten Umweltbereich tätig sind, zur Verfügung. Diese Informationen beinhalten aktuelle Entwicklungen in Probenahme- und Analysentechniken, Vorgaben zur Anwendung von Untersuchungsverfahren und Neuerungen in relevanten gesetzlichen Regelwerken. Sie resultieren aus Erfahrungen der Zulassungs-, Überwachungs- und Auditpraxis, sowie der Zusammenarbeit mit anderen Umweltbehörden und der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS).
Im Recherchesystem Messstellen und Sachverständige (ReSyMeSa) sind sämtliche Sachverständige und Untersuchungsstellen recherchierbar, die deutschlandweit nach Immissionsschutz-, Wasser-, Abfall- oder Bodenschutzrecht in gesetzlich geregelten Bereichen für Umweltuntersuchungen durch Notifizierungsstellen der Länder zugelassen sind. Ebenfalls recherchierbar sind die Adressen der Notifizierungsstellen und Ansprechpartner der Länder. Außerdem informiert die Plattform über Ringversuche.
ReSyMeSa - Start Anmeldung Anmelden Kennwort vergessen Module Abfall Stellen Alle Stellen Recherche Ringversuche Untersuchungsbereiche Boden/Altlasten Stellen Alle Stellen Recherche Ringversuche Untersuchungsbereiche Sachverständige Alle Sachverständigen Recherche Sachgebiete Immissionsschutz Stellen Alle Stellen Recherche Ringversuche Prüfbereiche Sachverständige Alle Sachverständigen Recherche Anlagen / Fachgeb. Wasser Stellen Alle Stellen Recherche Ringversuche Untersuchungsbereiche Messgeräte Messgeräte 1. BImSchV Alle Geräte Nach Kriterien Impressum Datenschutz ReSyMeSa - Recherchesystem Messstellen und Sachverständige Immissionsschutz - Bekannt gegebene Stellen Recherche Alle Stellen Abfall - Notifizierte Stellen Recherche Alle Stellen Boden/Altlasten - Notifizierte Stellen Recherche Alle Stellen Immissionsschutz - Bekannt gegebene Sachverständige Recherche Alle Sachverständigen Allgemeines Modulübergreifende Suche Ringversuchsplan Boden/Altlasten - Bekannt gegebene Sachverständige Recherche Alle Sachverständigen Immissionsschutz - Messgeräte 1. BImSchV Recherche Alle Geräte Wasser - Notifizierte Stellen Recherche Alle Stellen Version: 8.4 (V 8.4.0.3 vom 07.02.2022 13:10)
Das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) richtete im Jahr 2021 einen Ringversuch für Untersuchungsstellen aus, die durch die Notifizierungsstelle des LfU für den Teilbereich 1.1 (Feststoffe - Probenahme und Vor-Ort-Untersuchungen) nach der Bayerischen Sachverständigen- und Untersuchungsstellen-Verordnung (VSU) zugelassen sind. Bei diesen Untersuchungsstellen handelt es sich sowohl um probenehmende Ingenieurbüros wie auch um umweltanalytische Laboratorien, die Probenahmen durchführen.