Die Richtlinie 2004/35/EG (Umwelthaftungsrichtlinie) wurde in Deutschland mit dem Umweltschadensgesetz vom 10. Mai 2007 in nationales Recht umgesetzt. Dazu wurde seitens des BORA 2009 die Auslegungshilfe "Das Umweltschadensgesetz (USchadG) im Bereich des Bodenschutzes" erarbeitet, welche insbesondere die Schnittstellen zwischen BBodSchG und USchadG erläuterte. Die Umwelthaftungsrichtlinie wurde zuletzt durch die Verordnung (EU) Nr. 2019/1010 zur Angleichung der Berichterstattungspflichten im Bereich der Rechtsvorschriften mit Bezug zur Umwelt vom 5. Juni 2019 (ABl. L 170 vom 25.6.2019, S. 115) geändert; insbesondere wurde Art. 18 angepasst. In Folge wurde die Auslegungshilfe überarbeitet; es erfolgten weitere Anpassungen an seit 2009 eingetretene Rechtsänderungen.
Die Umweltministerkonferenz hat im Umlaufverfahren 15/2023 die aktualisierte Auslegungshilfe „Das Umweltschadensgesetz (USchadG) im Bereich des Bodenschutzes“ der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO) zur Kenntnis genommen und der Veröffentlichung als Download auf der LABO-Homepage zugestimmt.