Startseite
Bund/Länder
Recht
Gesetze
Verordnungen
Erlasse
Hinweise, Empfehlungen
Arbeitsgemeinschaften
LABO
LAWA
LAGA
LAI
BLAC
FBU
LFP
Basis-Infos
Geowissenschaftliche Grundlagen
Forschung
KORA
BWPLUS
Praxis
Untersuchungsstrategie, Probenahme, Analytik
Arbeitshilfen, Leitfäden, Empfehlungen
Interpretation, Beurteilung, Bewertung
Sanierung
Anforderungen an Untersuchungsstellen, Gutachter und Gutachten
Software
Suchen
Menu
Startseite
alle Themen
Bund/Länder
Recht
Gesetze
Verordnungen
Erlasse
Hinweise, Empfehlungen
Arbeitsgemeinschaften
LABO
LAWA
LAGA
LAI
BLAC
FBU
LFP
Basis-Infos
Geowissenschaftliche Grundlagen
Forschung
KORA
BWPLUS
Praxis
Untersuchungsstrategie, Probenahme, Analytik
Arbeitshilfen, Leitfäden, Empfehlungen
Interpretation, Beurteilung, Bewertung
Sanierung
Anforderungen an Untersuchungsstellen, Gutachter und Gutachten
Software
Suchen
Startseite
/
Praxis
/
Interpretation, Beurteilung, Bewertung
/
UBA Leitfaden Austausch von PFAS-haltigen Feuerlöschschäumen. Was ist zu beachten?
UBA Leitfaden Austausch von PFAS-haltigen Feuerlöschschäumen. Was ist zu beachten?
https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/479/publikationen/uba_hg_feuerloeschschaum.pdf
Da die Verwendung von PFAS (Per- und polyfluorierte Alkylverbindungen) in Feuerlöschschäumen zunehmend reguliert wird, rückt die Umstellung auf fluorfreie Schaummittel in den Fokus. Der Leitfaden des Umweltbundesamtes fasst aktuelle und zukünftige Regelungen zu PFAS in Feuerlöschschäumen zusammen und gibt ein Überblick über mögliche Analysemethoden, Reinigungs- und Entsorgungsverfahren.
Quelle:
Bundesrepublik Deutschland (DE)
weitere Dokumentinformationen
Attributbezeichnung
Attributwert
Dokumentinformation/Quelle
https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/479/publikationen/uba_hg_feuerloeschschaum.pdf
Jahr
2024
Anwendungsempfehlung
Bundesrepublik Deutschland (DE)
Medien
Boden
Medien
Grundwasser
Schlagworte
pfas
(27)
,
pfas-bewertung
(6)
,
analyse
(3)
,
www.isqab.de
(388)
,
feuerlöschschäume
(1)
Cookies helfen uns unsere Dienstleistungen anzubieten. Wenn Sie unsere Dienstleistungen nutzen, sind Sie damit einverstanden.
OK
Mehr dazu