ThürVersVO (Thüringer Verordnung über die erlaubnisfreie schadlose Versickerung von Niederschlagswasser (Thüringer Niederschlagswasserversickerungsverordnung – ThürVersVO) vom 3. April 2002

Bedingungen für erlaubnisfreie Versickerung von Niederschlagswasser, siehe §1 mit Bezug zu Altlasten- und Altlastenverdachtsflächen und Flächen mit schädlichen Bodenveränderungen
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AttributbezeichnungAttributwert
Jahr2002
GeltungsbereichThüringen (TH)
Dokumentinformation/Quellehttps://landesrecht.thueringen.de/perma?j=NiederSchlVersV_TH