Statistische Modellierung von Gleichwertigkeitsuntersuchungen im Rahmen des Bundesbodenschutzgesetzes anhand von unterschiedlichen Messverfahren anorganischer und organischer Schadstoffparameter

Das Ziel einer Äquivalenzprüfung besteht in dem Nachweis, dass sich die zu prüfende Methode von der Referenzverfahren nur in einem geringem, zu tolerierenden Ausmaß unterscheidet. Diese Bemessung erfolgt anhand von Validierungskriterien wie Wiederfindungsrate, Vergleich- und Wiederholstandardabweichung. Die statistische Grundlage dieser Bemessung ist ein Modell der Messunsicherheit. Dadurch kann gewährleistet werden, dass sich die Messunsicherheit auch nach Einführung äquivalenter Methoden nicht oder nicht wesentlich erhöht.
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AttributbezeichnungAttributwert
GeltungsbereichBundesrepublik Deutschland (DE)
Jahr2002
Dokumentinformation/Quellehttps://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/publikation/long/3270.pdf