Anwendungsempfehlung: Bundesrepublik Deutschland (DE) oder Bayern (BY) oder Brandenburg (BB) oder Hamburg (HH) oder Hessen (HE) oder Nordrhein-Westfalen (NW) oder Sachsen-Anhalt (ST) oder Schleswig-Holstein (SH)
Bearbeitungsstufe: OU (Orientierende Untersuchung) oder SU (Sanierungsuntersuchung) oder Monitoring oder Nachsorge
Nach der Gesetzesbegründung zum BBodSchG soll der Sanierungsplan das zu realisierende Sanierungskonzept prüffähig darstellen und die erforderlichen Angaben und Unterlagen auch für mit eingeschlossene behördliche Entscheidungen enthalten.