Anwendungsempfehlung: Bundesrepublik Deutschland (DE) oder Bayern (BY) oder Brandenburg (BB) oder Hamburg (HH) oder Hessen (HE) oder Niedersachsen (NI) oder Nordrhein-Westfalen (NW) oder Sachsen-Anhalt (ST)
Bearbeitungsstufe: OU (Orientierende Untersuchung) oder Sanierung/Sicherung
Nach der Gesetzesbegründung zum BBodSchG soll der Sanierungsplan das zu realisierende Sanierungskonzept prüffähig darstellen und die erforderlichen Angaben und Unterlagen auch für mit eingeschlossene behördliche Entscheidungen enthalten.