Anwendungsempfehlung: Bundesrepublik Deutschland (DE) oder Hamburg (HH) oder Hessen (HE) oder Niedersachsen (NI) oder Nordrhein-Westfalen (NW) oder Schleswig-Holstein (SH)
Bearbeitungsstufe: SU (Sanierungsuntersuchung) oder Monitoring
Nach der Gesetzesbegründung zum BBodSchG soll der Sanierungsplan das zu realisierende Sanierungskonzept prüffähig darstellen und die erforderlichen Angaben und Unterlagen auch für mit eingeschlossene behördliche Entscheidungen enthalten.