Anwendungsempfehlung: Berlin (BE) oder Hamburg (HH) oder Mecklenburg-Vorpommern (MV) oder Niedersachsen (NI) oder Sachsen-Anhalt (ST) oder Schleswig-Holstein (SH)
Bearbeitungsstufe: Erfassung/Erhebung oder Monitoring
Die erste Stufe des planmäßigen Vorgehens im Altlastenbereich ist die Erfassung. Zur Erfassung zählt sowohl die Ermittlung der Flächen als auch deren Erstbewertung.