Anwendungsempfehlung: Berlin (BE) oder Bremen (HB) oder Hamburg (HH) oder Hessen (HE) oder Mecklenburg-Vorpommern (MV) oder Schleswig-Holstein (SH) oder Thüringen (TH)
Wirkungspfad: Boden - Mensch oder Boden - Nutzpflanze
Medien: Grundwasser
Bearbeitungsstufe: Erfassung/Erhebung oder Nachsorge
Für die elektronische Datenübermittlung von den Pflichtigen (Gemeinden, Untersuchungspflichtige, Sanierungsverantwortliche) sowie deren Beauftragten (Ingenieurbüros, Sachverständige, Untersuchungsstellen) zu den Behörden steht eine vom HLNUG definierte Schnittstelle zur Verfügung. Die Verwendung der Schnittstelle trägt zum optimierten Datenaustausch bei und stellt damit eine Erleichterung für alle Betroffenen dar.
Hessisches Gesetz zur Ausführung des Bundes-Bodenschutzgesetzes und zur Altlastensanierung (Hessisches Altlasten- und Bodenschutzgesetz - HAltBodSchG) vom 28. September 2007
Verordnung über Zuständigkeiten nach dem Hessischen Altlasten- und Bodenschutzgesetz (Zuständigkeitsverordnung Bodenschutz - BodSchZustV) vom 3. Januar 2008
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