Anwendungsempfehlung: Bayern (BY) oder Berlin (BE) oder Bremen (HB) oder Mecklenburg-Vorpommern (MV) oder Sachsen (SN) oder Sachsen-Anhalt (ST) oder Schleswig-Holstein (SH) oder Thüringen (TH)
Die erste Stufe des planmäßigen Vorgehens im Altlastenbereich ist die Erfassung. Zur Erfassung zählt sowohl die Ermittlung der Flächen als auch deren Erstbewertung.