Anwendungsempfehlung: Bayern (BY) oder Mecklenburg-Vorpommern (MV) oder Nordrhein-Westfalen (NW) oder Saarland (SL) oder Sachsen (SN) oder Schleswig-Holstein (SH)
Die erste Stufe des planmäßigen Vorgehens im Altlastenbereich ist die Erfassung. Zur Erfassung zählt sowohl die Ermittlung der Flächen als auch deren Erstbewertung.