Recht

Anzeigen nach
Anzeige pro Seite
Nach Attributen filtern
  • Filterauswahl:
  • Anwendungsempfehlung: Bayern (BY) oder Bremen (HB) oder Hessen (HE) oder Nordrhein-Westfalen (NW) oder Rheinland-Pfalz (RP) oder Saarland (SL) oder Thüringen (TH)
  • Bearbeitungsstufe: Erfassung/Erhebung oder HE (Historische Erkundung) oder DU (Detailuntersuchung) oder SU (Sanierungsuntersuchung) oder Sanierung/Sicherung

Altflächendatei: Verfahren der Datenübermittlung zum Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie

Für die elektronische Datenübermittlung von den Pflichtigen (Gemeinden, Untersuchungspflichtige, Sanierungsverantwortliche) sowie deren Beauftragten (Ingenieurbüros, Sachverständige, Untersuchungsstellen) zu den Behörden steht eine vom HLNUG definierte Schnittstelle zur Verfügung. Die Verwendung der Schnittstelle trägt zum optimierten Datenaustausch bei und stellt damit eine Erleichterung für alle Betroffenen dar.

AltFlDatV (HE) - Verordnung über die Führung und Nutzung einer Altflächendatei als Teil des Bodeninformationssystems (Altflächendatei-Verordnung)

Verordnung über die Führung und Nutzung einer Altflächendatei als Teil des Bodeninformationssystems (Altflächendatei-Verordnung) vom 7. Oktober 2011

Bewertungsmaßstäbe für PFAS-Konzentrationen für NRW

Der Leitfaden des Bundes zur PFAS-Bewertung wurde in NRW per Erlass vom 04.03.2022 eingeführt. Die in NRW derzeit geltenden Bewertungsmaßstäbe für per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) in verschiedenen Regelungsbereichen sind hier zusammengefasst: - Trinkwasser; - Grundwasser, Oberflächenwasser, Rohwasser, Abwasser; - Boden; - Klärschlamm; - Lebensmittel; - Human-Biomonitoring; - Literatur zur PFAS-Bewertung

HAltBodSchG (HE)

Hessisches Gesetz zur Ausführung des Bundes-Bodenschutzgesetzes und zur Altlastensanierung (Hessisches Altlasten- und Bodenschutzgesetz - HAltBodSchG) vom 28. September 2007

Merkblatt 3.8/1 Untersuchung und Bewertung von Altlasten und schädlichen Bodenveränderungen - Wirkungspfad Boden-Grundwasser

Dieses Merkblatt konkretisiert die Anforderungen des BBodSchG, der BBodSchV, des BayBodSchG und der BayBodSchVwV für den Wirkungspfad Boden-Grundwasser.