Anwendungsempfehlung: Baden-Württemberg (BW) oder Hessen (HE) oder Mecklenburg-Vorpommern (MV) oder Rheinland-Pfalz (RP) oder Sachsen (SN) oder Schleswig-Holstein (SH)
Bearbeitungsstufe: HE (Historische Erkundung) oder SU (Sanierungsuntersuchung) oder Monitoring
Die erste Stufe des planmäßigen Vorgehens im Altlastenbereich ist die Erfassung. Zur Erfassung zählt sowohl die Ermittlung der Flächen als auch deren Erstbewertung.
Hessisches Gesetz zur Ausführung des Bundes-Bodenschutzgesetzes und zur Altlastensanierung (Hessisches Altlasten- und Bodenschutzgesetz - HAltBodSchG) vom 28. September 2007
Verordnung über Zuständigkeiten nach dem Hessischen Altlasten- und Bodenschutzgesetz (Zuständigkeitsverordnung Bodenschutz - BodSchZustV) vom 3. Januar 2008
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