Anwendungsempfehlung: Baden-Württemberg (BW) oder Hamburg (HH) oder Hessen (HE) oder Rheinland-Pfalz (RP) oder Saarland (SL) oder Sachsen (SN) oder Schleswig-Holstein (SH)
Die erste Stufe des planmäßigen Vorgehens im Altlastenbereich ist die Erfassung. Zur Erfassung zählt sowohl die Ermittlung der Flächen als auch deren Erstbewertung.