Anwendungsempfehlung: Baden-Württemberg (BW) oder Bremen (HB) oder Hamburg (HH) oder Niedersachsen (NI) oder Rheinland-Pfalz (RP) oder Schleswig-Holstein (SH)
Die erste Stufe des planmäßigen Vorgehens im Altlastenbereich ist die Erfassung. Zur Erfassung zählt sowohl die Ermittlung der Flächen als auch deren Erstbewertung.