Anwendungsempfehlung: Baden-Württemberg (BW) oder Brandenburg (BB) oder Hamburg (HH) oder Niedersachsen (NI) oder Sachsen (SN) oder Schleswig-Holstein (SH) oder Thüringen (TH)
Die erste Stufe des planmäßigen Vorgehens im Altlastenbereich ist die Erfassung. Zur Erfassung zählt sowohl die Ermittlung der Flächen als auch deren Erstbewertung.