Anwendungsempfehlung: Bundesrepublik Deutschland (DE) oder Berlin (BE) oder Hamburg (HH) oder Mecklenburg-Vorpommern (MV) oder Sachsen (SN) oder Schleswig-Holstein (SH)
Die erste Stufe des planmäßigen Vorgehens im Altlastenbereich ist die Erfassung. Zur Erfassung zählt sowohl die Ermittlung der Flächen als auch deren Erstbewertung.