Vom 24.07.2024. Es werden von der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung vom 9. Juli 2021 (BGBl. I S. 2598, 2716) (BBodSchV) abweichende Verfahren und Methoden bekanntgegeben, deren Gleichwertigkeit und praktische Eignung durch den Fachbeirat Bodenuntersuchungen (FBU) allgemein festgestellt wurde.
Ziel dieses Merkblatts ist es, die Vorgaben der [BBODSCHV, 1999] zur Probenahmeplanung und Probenahme für Böden, Bodenmaterialien, sonstigen Materialien und Bodenluft bei der Untersuchung von Altlastverdachtsflächen für die Wirkungspfade Boden-Mensch und Boden-Gewässer zu ergänzen, zu konkretisieren und zu vereinheitlichen. Damit sollen die Vergleichbarkeit und Reproduzierbarkeit von Untersuchungsergebnissen verbessert und die Bewertungssicherheit erhöht werden.
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