Anwendungsempfehlung: Niedersachsen (NI) oder Nordrhein-Westfalen (NW) oder Saarland (SL) oder Sachsen (SN) oder Schleswig-Holstein (SH) oder Thüringen (TH)
Bearbeitungsstufe: Erfassung/Erhebung oder Nachsorge
Die erste Stufe des planmäßigen Vorgehens im Altlastenbereich ist die Erfassung. Zur Erfassung zählt sowohl die Ermittlung der Flächen als auch deren Erstbewertung.