Anwendungsempfehlung: Mecklenburg-Vorpommern (MV) oder Nordrhein-Westfalen (NW) oder Sachsen-Anhalt (ST) oder Schleswig-Holstein (SH) oder Thüringen (TH)
Bearbeitungsstufe: Erfassung/Erhebung oder Sanierung/Sicherung
Die erste Stufe des planmäßigen Vorgehens im Altlastenbereich ist die Erfassung. Zur Erfassung zählt sowohl die Ermittlung der Flächen als auch deren Erstbewertung.