Anwendungsempfehlung: Hamburg (HH) oder Mecklenburg-Vorpommern (MV) oder Niedersachsen (NI) oder Rheinland-Pfalz (RP) oder Schleswig-Holstein (SH) oder Thüringen (TH)
Die erste Stufe des planmäßigen Vorgehens im Altlastenbereich ist die Erfassung. Zur Erfassung zählt sowohl die Ermittlung der Flächen als auch deren Erstbewertung.