Anwendungsempfehlung: Bremen (HB) oder Hessen (HE) oder Mecklenburg-Vorpommern (MV) oder Nordrhein-Westfalen (NW) oder Rheinland-Pfalz (RP) oder Sachsen (SN) oder Sachsen-Anhalt (ST) oder Schleswig-Holstein (SH)
Bearbeitungsstufe: Erfassung/Erhebung oder DU (Detailuntersuchung) oder SU (Sanierungsuntersuchung) oder Nachsorge
Für die elektronische Datenübermittlung von den Pflichtigen (Gemeinden, Untersuchungspflichtige, Sanierungsverantwortliche) sowie deren Beauftragten (Ingenieurbüros, Sachverständige, Untersuchungsstellen) zu den Behörden steht eine vom HLNUG definierte Schnittstelle zur Verfügung. Die Verwendung der Schnittstelle trägt zum optimierten Datenaustausch bei und stellt damit eine Erleichterung für alle Betroffenen dar.
Die erste Stufe des planmäßigen Vorgehens im Altlastenbereich ist die Erfassung. Zur Erfassung zählt sowohl die Ermittlung der Flächen als auch deren Erstbewertung.
Bewertung von Gemischen polyzyklischer aromatischer Kohlenwasserstoffe (PAK) über den Leitparameter Benzo(a)pyren in Bezug auf den Wirkungspfad Boden-Mensch
Der Leitfaden des Bundes zur PFAS-Bewertung wurde in NRW per Erlass vom 04.03.2022 eingeführt. Die in NRW derzeit geltenden Bewertungsmaßstäbe für per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) in verschiedenen Regelungsbereichen sind hier zusammengefasst: - Trinkwasser; - Grundwasser, Oberflächenwasser, Rohwasser, Abwasser; - Boden; - Klärschlamm; - Lebensmittel; - Human-Biomonitoring; - Literatur zur PFAS-Bewertung
Hessisches Gesetz zur Ausführung des Bundes-Bodenschutzgesetzes und zur Altlastensanierung (Hessisches Altlasten- und Bodenschutzgesetz - HAltBodSchG) vom 28. September 2007