Recht

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ThürBodSchG (TH)

Thüringer Bodenschutzgesetz (ThürBodSchG) vom 16. Dezember 2003

ThürNatG (TH)

Dieses Gesetz dient unter anderem der Umsetzung der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen, Verkündet als Artikel 1 des Thüringer Gesetzes zur Neuordnung des Naturschutzrechts vom 30. Juli 2019 (GVBl. S. 323), BezugAltlastensanierung siehe 3. Abschnitt, §5 "Eingriffe in Natur und Landschaft (abweichend von §14 BNatSchG)

ThürUIG (TH)

Das Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 2003/4/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2003 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen und zur Aufhebung der Richtlinie 90/313/EWG des Rates (ABl. EU Nr. L 41 S. 26).

ThürVersVO (Thüringer Verordnung über die erlaubnisfreie schadlose Versickerung von Niederschlagswasser (Thüringer Niederschlagswasserversickerungsverordnung – ThürVersVO) vom 3. April 2002

Bedingungen für erlaubnisfreie Versickerung von Niederschlagswasser, siehe §1 mit Bezug zu Altlasten- und Altlastenverdachtsflächen und Flächen mit schädlichen Bodenveränderungen

Untersuchungen zum Vollzug und zur Weiterentwicklung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung

Teil 1 - Zusammenstellung und Bewertung von Extraktionsverfahren zur Beurteilung der Verfügbarkeit von Schadstoffen in Böden.

USchadG (DE)

Gesetz über die Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden (Umweltschadensgesetz - USchadG) vom 10.05.2007

Verordnung über Sachverständige und Untersuchungsstellen im Sinne von § 18 des Bundes-Bodenschutzgesetzes (Bln BodSUV)

Bln BodSUV - Verordnung über Sachverständige und Untersuchungsstellen im Sinne von § 18 des Bundes-Bodenschutzgesetzes