Erlass des Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen an die Vollzugsbehörden mit der Empfehlung zur Anwendung in folgenden Bereichen: − Umlagerung (Verwertung) von Bodenmaterial , − Deponierung von Bodenmaterial, − Bodenschutzrechtliche Gefahrenbeurteilung, − Bewertung von Grundwasser, Oberflächengewässer, − Einleitung von Abwasser
Die Arbeitshilfe DU enthält das Berechnungsinstrument ALTEX-1D, mit dem Sickerwasserkonzentrationen und -frachten am Ort der Beurteilung quantitativ abgeschätzt werden können. In dem UMK-Umlaufverfahren 17/2019 ist der Veröffentlichung des weiterentwickelten Berechnungsinstruments zur Sickerwasserprognose ALTEX-1D (Programmversion 3, Windows 10) zugestimmt worden. Die aktuellste Version 3.4.5 vom Feb. 2020 wird vom LBEG als Download zur Verfügung gestellt.
Diese Verfahrensordnung des Bayerischen Landesamtes für Umwelt gestaltet Details des Zulassungsverfahrens nach der Bayerischen Sachverständigen- und Untersuchungsstellen-Verordnung (VSU) weiter aus.
Diese Bayerische Verordnung regelt die Bezuschussung der Erkundung und Sanierung gemeindeeigener Hausmülldeponien durch den Unterstützungsfonds nach Art. 13a des Bayerischen Bodenschutzgesetzes. Ebenfalls geregelt werden Beiträge, aus denen sich der Fonds speist.
Die Bayerische Sachverständigen- und Untersuchungsstellen-Verordnung (VSU) regelt das Zulassungsverfahren für Sachverständige und Untersuchungsstellen nach § 18 BBodSchG.
Vollzugshilfe zu den Anforderungen an das Aufbringen und Einbringen von Materialien auf oder in den Boden (§ 12 Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung)