Recht

Anzeigen nach
Anzeige pro Seite

Merkblatt 3.8/6 Entnahme und Untersuchung von Wasserproben bei Altlasten und schädlichen Bodenveränderungen Wirkungspfad Boden-Grundwasser

Dieses Merkblatt enthält Vorgaben und Hinweise für die fachgerechte Probenahme und Untersuchung von Gewässern, insbesondere Grundwasser bei Altlasten und schädlichen Bodenveränderungen.

Merkblatt 3.8/7 Historische Erkundung von Altlasten und schädlichen Bodenveränderungen

Dieses Merkblatt soll die zuständige Kreisverwaltungsbehörde (KVB) dabei unterstützen, eine historische Erkundung selbst durchzuführen bzw. ihr Hintergrundwissen zur Vergabe eines Auftrags für eine historische Erkundung vermitteln. Das vorliegende Merkblatt dient ebenfalls als Informationsquelle für Sachverständige. Ein weiteres Ziel ist die Vereinheitlichung der Vorgehensweise sowie der Gutachten bei der historischen Erkundung. Die Bestandteile einer historischen Erkundung werden beschrieben sowie Hinweise zu ihrer Durchführung gegeben.

Merkblatt 3.8/8 Untersuchung und Bewertung von Altlasten und schädlichen Bodenveränderungen - Wirkungspfad Boden - Mensch (direkter Kontakt) und Expositionsszenario Boden-Bodenluf-Innenraumluft

Dieses Merkblatt gibt Hinweise für die Untersuchung und Bewertung von Altlasten und schädlichen Bodenveränderungen sowie deren Verdachtsflächen für den Wirkungspfad Boden-Mensch (direkter Kontakt) und das Expositionsszenario Boden-Bodenluft-Innenraumluft.

SBodSchG (SL)

Saarländisches Gesetz zur Ausführung des Bundes-Bodenschutzgesetzes (Saarländisches Bodenschutzgesetz - SBodSchG) vom 20. März 2002

ThürBodSchG (TH)

Thüringer Bodenschutzgesetz (ThürBodSchG) vom 16. Dezember 2003

ThürNatG (TH)

Dieses Gesetz dient unter anderem der Umsetzung der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen, Verkündet als Artikel 1 des Thüringer Gesetzes zur Neuordnung des Naturschutzrechts vom 30. Juli 2019 (GVBl. S. 323), BezugAltlastensanierung siehe 3. Abschnitt, §5 "Eingriffe in Natur und Landschaft (abweichend von §14 BNatSchG)