Anwendungsempfehlung: Bayern (BY) oder Berlin (BE) oder Bremen (HB) oder Hamburg (HH) oder Mecklenburg-Vorpommern (MV) oder Sachsen (SN) oder Schleswig-Holstein (SH)
Bearbeitungsstufe: OU (Orientierende Untersuchung) oder Sanierung/Sicherung
Diese Bayerische Verordnung regelt die Bezuschussung der Erkundung und Sanierung gemeindeeigener Hausmülldeponien durch den Unterstützungsfonds nach Art. 13a des Bayerischen Bodenschutzgesetzes. Ebenfalls geregelt werden Beiträge, aus denen sich der Fonds speist.