Anwendungsempfehlung: Bayern (BY) oder Brandenburg (BB) oder Hamburg (HH) oder Niedersachsen (NI) oder Sachsen (SN) oder Sachsen-Anhalt (ST) oder Thüringen (TH)
Bearbeitungsstufe: HE (Historische Erkundung) oder OU (Orientierende Untersuchung) oder DU (Detailuntersuchung)
Dieses Merkblatt enthält Vorgaben und Hinweise für die fachgerechte Probenahme und Untersuchung von Gewässern, insbesondere Grundwasser bei Altlasten und schädlichen Bodenveränderungen.
Dieses Merkblatt soll die zuständige Kreisverwaltungsbehörde (KVB) dabei unterstützen, eine historische Erkundung selbst durchzuführen bzw. ihr Hintergrundwissen zur Vergabe eines Auftrags für eine historische Erkundung vermitteln. Das vorliegende Merkblatt dient ebenfalls als Informationsquelle für Sachverständige. Ein weiteres Ziel ist die Vereinheitlichung der Vorgehensweise sowie der Gutachten bei der historischen Erkundung. Die Bestandteile einer historischen Erkundung werden beschrieben sowie Hinweise zu ihrer Durchführung gegeben.
Dieses Merkblatt gibt Hinweise für die Untersuchung und Bewertung von Altlasten und schädlichen Bodenveränderungen sowie deren Verdachtsflächen für den Wirkungspfad Boden-Mensch (direkter Kontakt) und das Expositionsszenario Boden-Bodenluft-Innenraumluft.
Niedersächsischer Erlass zur Veröffentlichung: „Leitfaden zur PFAS-Bewertung – Empfehlungen für die bundeseinheitliche Bewertung von Boden- und Gewässerverunreinigungen sowie für die Entsorgung PFAS-haltigen Bodenmaterials (PFAS-Leitfaden des Bundes)
Niedersächsischer Erlass zum LABO-Papier „Eckpunkte zum Umgang mit der Mess- und Ergebnisunsicherheit im Vollzug der BBodSchV“ zur Kenntnis und bitte um Beachtung für den Vollzug in Niedersachsen.
Info-Reihe: Perfluorierte Tenside (PFT) im Gewässer, Abwasser und Klärschlamm in Niedersachsen - Anlass, allgemeine Stoffeigenschaften und Bewertungskriterien, Untersuchungs- ergebnisse und Maßnahmen -
Niedersächsischer Erlass: Umsetzung der Deponieverordnung: Ablagerung von gefährlichen Abfällen mit Gehalten an sprengstofftypischen Verbindungen auf Siedlungsabfalldeponien der Klassen DK I und DK II
Diese Bayerische Verordnung regelt die Bezuschussung der Erkundung und Sanierung gemeindeeigener Hausmülldeponien durch den Unterstützungsfonds nach Art. 13a des Bayerischen Bodenschutzgesetzes. Ebenfalls geregelt werden Beiträge, aus denen sich der Fonds speist.