Anwendungsempfehlung: Baden-Württemberg (BW) oder Bayern (BY) oder Berlin (BE) oder Brandenburg (BB) oder Bremen (HB) oder Mecklenburg-Vorpommern (MV) oder Sachsen (SN) oder Thüringen (TH)
Bearbeitungsstufe: OU (Orientierende Untersuchung) oder SU (Sanierungsuntersuchung)
Diese Bayerische Verordnung regelt die Bezuschussung der Erkundung und Sanierung gemeindeeigener Hausmülldeponien durch den Unterstützungsfonds nach Art. 13a des Bayerischen Bodenschutzgesetzes. Ebenfalls geregelt werden Beiträge, aus denen sich der Fonds speist.