Anwendungsempfehlung: Baden-Württemberg (BW) oder Bayern (BY) oder Brandenburg (BB) oder Bremen (HB) oder Rheinland-Pfalz (RP) oder Sachsen-Anhalt (ST)
Bearbeitungsstufe: OU (Orientierende Untersuchung) oder SU (Sanierungsuntersuchung) oder Nachsorge
Diese Bayerische Verordnung regelt die Bezuschussung der Erkundung und Sanierung gemeindeeigener Hausmülldeponien durch den Unterstützungsfonds nach Art. 13a des Bayerischen Bodenschutzgesetzes. Ebenfalls geregelt werden Beiträge, aus denen sich der Fonds speist.