Anwendungsempfehlung: Bayern (BY) oder Nordrhein-Westfalen (NW) oder Rheinland-Pfalz (RP) oder Sachsen (SN) oder Sachsen-Anhalt (ST) oder Schleswig-Holstein (SH)
Wirkungspfad: Boden - Grundwasser
Medien: Bodenluft oder Grundwasser
Bearbeitungsstufe: HE (Historische Erkundung) oder SU (Sanierungsuntersuchung) oder Sanierung/Sicherung
Das Informationsblatt enthält Empfehlungen zum Untersuchungsumfang bei der Erkundung von Altablagerungen. Für jeden der fünf voraussichtlich relevanten Wirkungspfade werden Hinweise zur Anzahl der Beprobungspunkte und der Probennahmetiefe gegeben. Für gasförmige Emissionen (Deponiegas) werden weiterführende Informationen zu den möglichen Probennahme- und Analyseverfahren bereitgestellt.
Bei einer von der RWE Transportnetz Strom GmbH (heute: Amprion GmbH) veranlasste Untersuchung wurden zum Teil erhebliche Bodenbelastungen, vorrangig durch Blei und Zink, im nahen Umfeld von Stromleitungsmasten festgestellt. Als Ursache wurden insbesondere frühere Anstriche durch Bleimennige oder andere schwermetallhaltige Farben von Stromleitungsmasten identifiziert. Mit diesem Informationsblatt wird den Vollzugsbehörden ein Leitfaden für den behördlichen Umgang mit Bodenbelastungen im Umfeld von Stromleitungsmasten bereitgestellt.
Im Laufe der stufenweisen Erkundung von altlastverdächtigen Flächen fallen erstmals bei der ˈOrientierenden Untersuchungˈ aktuelle Analysenergebnisse von Schadstoffkonzentrationen in Umweltmedien an. Entsprechend der Zielstellung der Orientierenden Untersuchung nach Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) sind diese darauf zu prüfen, ob sie den bestehenden Gefahrenverdacht als hinreichend bestätigen und damit den Handlungsbedarf einer Detailuntersuchung begründen. Die Prüfung soll insbesondere auch durch einen Vergleich der Messwerte mit Prüf- oder Maßnahmenwerten erfolgen, die für die Wirkungspfade Boden – Mensch, Boden – Nutzpflanze und Boden – Grundwasser im Anhang 2 der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) für einige Parameter aufgelistet sind. Diese Prüf- oder Maßnahmenwerte sind damit verbindlich geregelt.