Anwendungsempfehlung: Baden-Württemberg (BW) oder Bayern (BY) oder Brandenburg (BB) oder Hamburg (HH) oder Nordrhein-Westfalen (NW) oder Rheinland-Pfalz (RP) oder Schleswig-Holstein (SH)
Medien: Boden
Bearbeitungsstufe: Erfassung/Erhebung oder HE (Historische Erkundung) oder Monitoring
Das Informationsblatt enthält Empfehlungen zum Untersuchungs- und Parameterumfang bei der Erkundung von Tankstellengeländen. Es wird insbesondere auf die mögliche Relevanz der höher alkylierten einkernigen aromatischen Kohlenwasserstoffe (Testbenzine) sowie von Methyl-tert-buthylether (MTBE) hingewiesen.
Das Informationsblatt enthält Empfehlungen zum Untersuchungsumfang bei der Erkundung von Altablagerungen. Für jeden der fünf voraussichtlich relevanten Wirkungspfade werden Hinweise zur Anzahl der Beprobungspunkte und der Probennahmetiefe gegeben. Für gasförmige Emissionen (Deponiegas) werden weiterführende Informationen zu den möglichen Probennahme- und Analyseverfahren bereitgestellt.
Bei einer von der RWE Transportnetz Strom GmbH (heute: Amprion GmbH) veranlasste Untersuchung wurden zum Teil erhebliche Bodenbelastungen, vorrangig durch Blei und Zink, im nahen Umfeld von Stromleitungsmasten festgestellt. Als Ursache wurden insbesondere frühere Anstriche durch Bleimennige oder andere schwermetallhaltige Farben von Stromleitungsmasten identifiziert. Mit diesem Informationsblatt wird den Vollzugsbehörden ein Leitfaden für den behördlichen Umgang mit Bodenbelastungen im Umfeld von Stromleitungsmasten bereitgestellt.
Benennung geeigneter Analysenverfahren zur Bestimmung leichtflüchtiger Halogenkohlenwasserstoffe in Wasser mit besonderer Berücksichtigung von Vinylchlorid mit Anlage: Sachstandspapier des Landesamtes für Umwelt zur Auswahl eines geeigneten Analyseverfahrens (incl. Votierunq)
Dieses Merkblatt gibt Hinweise für die Erkundung, Bewertung und Überwachung von im Untergrund stattfindenden natürlichen Schadstoffminderungs-Prozessen bei Grundwasserverunreinigungen sowie zur Einbindung dieser Prozesse in die Altlastenbearbeitung. Schadstoffe, die ausschließlich in der ungesättigten Bodenzone vorliegen, werden nicht betrachtet.
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