Anwendungsempfehlung: Bundesrepublik Deutschland (DE) oder Bayern (BY) oder Brandenburg (BB) oder Hessen (HE) oder Niedersachsen (NI) oder Sachsen (SN) oder Thüringen (TH)
Wirkungspfad: Boden - Nutzpflanze
Bearbeitungsstufe: HE (Historische Erkundung) oder OU (Orientierende Untersuchung) oder Nachsorge
Unter sprengstofftypischen Verbindungen (STV) werden Stoffe verstanden, die i. d. R. zur Herstellung von Kampfmitteln eingesetzt wurden, diese sind insbesondere Trinitrotoluol (TNT) und seine Zwischenprodukte aus der Produktion und deren Abbauprodukte, außerdem Hexogen (RDX), Octogen (HMX), Nitropenta (PETN), Pikrinsäure (PA) und Dinitrobenzol (DNB). Die STV werden gemeinsam mit den pulvertypischen Verbindungen (PTV) unter dem Begriff der explosivstofftypischen Verbindungen (ETV) zusammengefasst. PTV sind Verbindungen, die bei der Herstellung von Treibladungspulvern zum Einsatz kommen, z. B. Nitrocellulose, Nitroglycerin und diverse Pulvergelatinatoren und -stabilisatoren. Die größten ETV-Verunreinigungen im Boden sind in der Kriegs- (insbesondere Produktion) bzw. Nachkriegszeit (Vernichtung von Kampfmitteln) entstanden. Je nachdem, ob diese Stoffe beispielsweise im 1. oder 2. Weltkrieg eingesetzt wurden und ob diese aus der Produktion (Zwischen bzw. End- und Abbauprodukte) bzw. der Vernichtung von Kampfmitteln (End- und Abbauprodukte) in den Boden gelangt sind, liegt ein unterschiedliches Stoffspektrum vor. Aufgrund der bisher in Niedersachsen gesammelten Erfahrungen (insbesondere bei Sprengplatzsanierungen mit STV-Belastungen) orientieren sich diese AbfallwirtschaftsFakten vorwiegend an den typischen Belastungsmustern von STV auf Sprengplätzen.
Aus der unerwünschten Wirkung von Theobromin auf Säuglinge von 1-2 mg/(kgKG·d) errechnet sich zum Schutz dieser besonders sensiblen Gruppe mit einem Extrapolationsfaktor 10 (für die Übertragung vom Lowest observed adverse effect level (LOAEL) auf einen NOAEL) der Vorschlag für einen vorläufige GFS von GFShuman (vorläufig) = 40 μg/L.
Der Geringfügigkeitsschwellenwert für Uran wird bestimmt durch den wesentlich höheren Hintergrundwert von 3,45 μg/L aus den flächengewichteten 90-Perzentil-Werten der hydrogeologischen Bezugsräume Deutschlands (2014, n=15.606): vorläufiger GFS-Wert für Uran = 3,4 μg/L.
Im Vergleich mit GFShuman = 70 μg/L, abgeleitet für die Toxizität von 1,3,5-Trioxan gegenüber Menschen, liegt die PNECaquat für ökotoxische Wirkungen höher. Die GFS für 1,3,5-Trioxan beträgt somit: GFS (1,3,5-Trioxan) = 70 μg/L.
Die Datenlage zur Ökotoxizität von Pentoxifyllin ist so lückenhaft, dass nach TGD 2011 eine GFSaquat nicht abgeleitet werden kann. Zum jetzigen Zeitpunkt kann ausgesagt werden, dass die GFS bei ≤ 30 μg/L liegen wird.
Ziel der Baufachliche Richtlinien Boden- und Grundwasserschutz (BFR BoGwS) ist es, die Verfahrensabläufe zur Bearbeitung von kontaminationsverdächtigen Flächen (KVF) und kontaminierten Flächen (KF) von der Erfassung bis zur ggf. erforderlichen Sanierung gemäß der gesetzlichen Bestimmungen bundesweit einheitlich zu regeln. Dabei werden die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gemäß Bundeshaushaltsordnung sowie der Nachhaltigkeit berücksichtigt. Die Baufachlichen Richtlinien Boden- und Grundwasserschutz sind gemäß den "Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes (RBBau)" und den "Baufachlichen Ergänzungsbestimmungen zu den Vorläufigen Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO (ZBau)" anzuwenden. Neben den Verfahrensregelungen werden Materialien wie Entscheidungsgrundlagen, Hinweise, Merkblätter und Muster-Vergabeunterlagen vorgehalten. Textteil der Baufachlichen Richtlinien Boden- und GrundwasserschutzAnhänge der Baufachlichen Richtlinien Boden- und GrundwasserschutzMaterialien der Baufachlichen Richtlinien Boden- und Grundwasserschutz
BFR BoGwS, BImA, Leitstelle des Bundes für Boden- und Grundwasserschutz, AH BoGwS, AK BoGwS, OFD
Im Laufe der stufenweisen Erkundung von altlastverdächtigen Flächen fallen erstmals bei der ˈOrientierenden Untersuchungˈ aktuelle Analysenergebnisse von Schadstoffkonzentrationen in Umweltmedien an. Entsprechend der Zielstellung der Orientierenden Untersuchung nach Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) sind diese darauf zu prüfen, ob sie den bestehenden Gefahrenverdacht als hinreichend bestätigen und damit den Handlungsbedarf einer Detailuntersuchung begründen. Die Prüfung soll insbesondere auch durch einen Vergleich der Messwerte mit Prüf- oder Maßnahmenwerten erfolgen, die für die Wirkungspfade Boden – Mensch, Boden – Nutzpflanze und Boden – Grundwasser im Anhang 2 der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) für einige Parameter aufgelistet sind. Diese Prüf- oder Maßnahmenwerte sind damit verbindlich geregelt.
Benennung geeigneter Analysenverfahren zur Bestimmung leichtflüchtiger Halogenkohlenwasserstoffe in Wasser mit besonderer Berücksichtigung von Vinylchlorid mit Anlage: Sachstandspapier des Landesamtes für Umwelt zur Auswahl eines geeigneten Analyseverfahrens (incl. Votierunq)
Zur Unterstützung der Vollzugsbehörden werden in dem vorliegenden Geofakt 12 die rechtlichen Voraussetzungen sowie die fachlichen Eckpunkte benannt, erläutert und in Form eines Prüfschemas zusammengestellt, die zur Produktion qualitativ hochwertiger landwirtschaftlicher Produkte auf Altablagerungen zu berücksichtigen sind.