Untersuchungsstrategie, Probenahme, Analytik

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AbfallwirtschaftsFakten 23 - Untersuchung von Böden mit Belastungen durch sprengstofftypische Verbindungen (STV)

Unter sprengstofftypischen Verbindungen (STV) werden Stoffe verstanden, die i. d. R. zur Herstellung von Kampfmitteln eingesetzt wurden, diese sind insbesondere Trinitrotoluol (TNT) und seine Zwischenprodukte aus der Produktion und deren Abbauprodukte, außerdem Hexogen (RDX), Octogen (HMX), Nitropenta (PETN), Pikrinsäure (PA) und Dinitrobenzol (DNB). Die STV werden gemeinsam mit den pulvertypischen Verbindungen (PTV) unter dem Begriff der explosivstofftypischen Verbindungen (ETV) zusammengefasst. PTV sind Verbindungen, die bei der Herstellung von Treibladungspulvern zum Einsatz kommen, z. B. Nitrocellulose, Nitroglycerin und diverse Pulvergelatinatoren und -stabilisatoren. Die größten ETV-Verunreinigungen im Boden sind in der Kriegs- (insbesondere Produktion) bzw. Nachkriegszeit (Vernichtung von Kampfmitteln) entstanden. Je nachdem, ob diese Stoffe beispielsweise im 1. oder 2. Weltkrieg eingesetzt wurden und ob diese aus der Produktion (Zwischen bzw. End- und Abbauprodukte) bzw. der Vernichtung von Kampfmitteln (End- und Abbauprodukte) in den Boden gelangt sind, liegt ein unterschiedliches Stoffspektrum vor. Aufgrund der bisher in Niedersachsen gesammelten Erfahrungen (insbesondere bei Sprengplatzsanierungen mit STV-Belastungen) orientieren sich diese AbfallwirtschaftsFakten vorwiegend an den typischen Belastungsmustern von STV auf Sprengplätzen.

ALEX Informationsblatt 06 Untersuchung des Parameters AOX nach DIN 38414 T.18 (S18)

Das Informationsblatt beschreibt die Problematik bezüglich der Erfassung und Identifikation organischer Halogenverbindungen mit dem Parameter AOX (adsorbierbare organisch gebundene Halogene) im Boden.

ALEX Informationsblatt 18 Anforderungen an die Bodenprobenahme und deren Dokumentation

Ziel des Informationsblattes ist die Verfahrensweise bei der Bodenprobennahme kurz darzustellen und mit den Vorgaben der "Arbeitshilfe für die Bodenansprache im vor- und nachsorgenden Bodenschutz" ("KA5 kurz") zu verbinden. Für die Planung und Durchführung der Bodenprobennahme werden vier Formblätter zur Verfügung gestellt (Probennahmestrategie und Probennahmeplan, Standortbeschreibung, Profilbeschreibung sowie Dokumentation der Probennahme).

ALEX Informationsblatt 21 Hinweise zur Beurteilung von PAK – Gemischen in kontaminierten Böden

Kontaminationen mit polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) im Altlastenbereich betreffen immer ein Gemisch von PAK-Einzelsubstanzen. In diesem Informationsblatt ist die Vorgehensweise zur Bewertung solcher PAK-Gemischen mittels Benzo[a]pyren als Leitsubstanz aufgeführt. Wesentlich für die Bewertung sind die vorläufigen Prüfwerte für B[a]P für den Wirkungspfad Boden-Mensch, bei deren Ableitung auch die kanzerogene Wirkung weiterer PAK-Einzelsubstanzen aus dem Gemisch der 16 EPA-PAK berücksichtigt ist, sowie die PAK-Kontaminationsmuster im Boden, die als Grundlage der Prüfwertableitung dienten (Kokereien, Gaswerkstandorten und Teermischwerken/Teeröllagern).

ALEX Informationsblatt 33 Mindestanforderungen an den Umfang von Gutachten im Rahmen von orientierenden Untersuchungen und Detailuntersuchungen

Im Rahmen dieses ALEX-Informationsblattes wird eine Mustergliederung mit dem Mindestleistungsumfang eines Gutachtens definiert. Diese soll Gutachtern als Handlungshilfe zur Gewährleistung von einheitlichen Qualitätsstandards von Gutachten und Berichten zu Untersuchungen nach § 9 BBodSchG dienen.

ALEX Merkblatt 01 Untersuchungsparameter für die abfall- und wasserwirtschaftliche Untersuchung

Bei der Erkundung von Altstandorten und Altablagerungen, die einer Branche zugeordnet werden können, sind die branchenspezifischen Parameter nach den Webanwendungen BKAT (Branchenkatalog zur historischen Erhebung von Altstandorten) bzw. XUMA-A (XUMA Analysenplan) der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg zu untersuchen. Wenn die Branche oder die Verdachtsparameter unbekannt sind, richtet sich der Parameterumfang nach den Stufen 1 und 2 dieses Merkblattes.

B 2.23 Grundlagen für den Umgang mit Asbest auf altlastverdächtigen Flächen und Altlasten

Teilprojekt 2: Bewertung von Asbest in mineralischen Auffüllungen. Als Aufgabenstellung wurde festgelegt, dass eine vertiefte humantoxikologische Betrachtung von Asbest unter Verwendung der entsprechenden Beurteilungsmaßstäbe zur Risikoquantifizierung erfolgen und maximal zulässige Asbestfaserkonzentrationen in der Atemluft für die den Boden nutzenden Personen (Kinder, Erwachsene) abgeleitet werden sollen. Dazu waren Expositionsszenarien zu definieren und die Freisetzung von Asbestfasern aus dem Boden bei unterschiedlicher Bodennutzung abzuschätzen.

B 4.14 - Anhang A Grundlagen - Boden- und Grundwasserkontaminationen mit PFC bei altlastverdächtigen Flächen und nach Löschmitteleinsätzen, Projektstufe 1

Anhang A Grundlagen zum Bericht des Projektes B 4.14 des Länderfinanzierungsprogramms Wasser, Boden und Abfall (LFP, Teil Boden) nach Beschluss durch die Bund/Länderarbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO). Dieser Bericht wird durch Text und die Anhänge A bis E ergänzt.

B 4.14 - Anhang B – Länderspezifische rechtliche Vorgaben - Boden- und Grundwasserkontaminationen mit PFC bei altlastverdächtigen Flächen und nach Löschmitteleinsätzen, Projektstufe 1

Anhang B Länderspezifische rechtliche Vorgaben zum Bericht des Projektes B 4.14 des Länderfinanzierungsprogramms Wasser, Boden und Abfall (LFP, Teil Boden) nach Beschluss durch die Bund/Länderarbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO). Dieser Bericht wird durch Text und die Anhänge A bis E ergänzt.

B 4.14 - Anhang C - Physikalisch-chemische Stoffparameter - Boden- und Grundwasserkontaminationen mit PFC bei altlastverdächtigen Flächen und nach Löschmitteleinsätzen, Projektstufe 1

Anhang C Physikalisch-chemische Stoffparameter zum Bericht des Projektes B 4.14 des Länderfinanzierungsprogramms Wasser, Boden und Abfall (LFP, Teil Boden) nach Beschluss durch die Bund/Länderarbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO). Dieser Bericht wird durch Text und die Anhänge A bis E ergänzt.