Anwendungsempfehlung: Bundesrepublik Deutschland (DE) oder Nordrhein-Westfalen (NW) oder Sachsen (SN) oder Sachsen-Anhalt (ST) oder Schleswig-Holstein (SH)
Ein großer Teil der Schadensfälle in Schleswig-Holstein ist auf den Einsatz von leichtflüchtigen chlorierten Kohlenwasserstoffen (LCKW) zurückzuführen. LCKW wurden über Jahrzehnte primär als Lösemittel zur Reinigung und Entfettung eingesetzt. Aus diesem Grund initiierte das damalige Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (MLUR) ein Modellprojekt zur Bearbeitung der altlastrelevanten Branche "Chemische Reinigung", da hier mit einem hohen Prozentsatz an Fällen zu rechnen ist, von denen Gefahren für die Umwelt, insbesondere das Grundwasser ausgehen können. Zur Arbeitshilfe gehören Anhänge.
Nach erfolgter Veröffentlichung der Industrieemissions-Richtlinie (IE-RL, IED und dem Vorliegen entsprechender Vollzugserfahrungen wurde unter Einbezug von Erkenntnissen aus dem LABO-Workshop zum Ausgangszustandsbericht vom 30./31.09.2016 eine vollständig überarbeitete und aktualisierte Arbeitshilfe zum Ausgangszustandsbericht erstellt. Die UMK hat diese in ihrem Umlaufverfahren 22/2019 zur Kenntnis genommen und deren Veröffentlichung auf der LABO-Homepage zugestimmt.
Auswertung von MNA-Konzepten in Deutschland – Zustandsanalyse (2014)
Hinweis: Auf Vorschlag der LABO wurde vom Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH – UFZ – eine „Auswertung von MNA-Konzepten in Deutschland - Zustandsanalyse“ in Auftrag gegeben und unter fachlicher Begleitung des ständigen Ausschusses „Altlasten“ (ALA) der LABO durchgeführt. Gegenstand ist eine Analyse zur Bandbreite behördlichen Handelns bei der Umsetzung von MNA-Konzepten, orientiert an den Empfehlungen des LABO-Positionspapiers „Berücksichtigung der natürlichen Schadstoffminderung bei der Altlastenbearbeitung“.
Teilprojekt 2: Bewertung von Asbest in mineralischen Auffüllungen. Als Aufgabenstellung wurde festgelegt, dass eine vertiefte humantoxikologische Betrachtung von Asbest unter Verwendung der entsprechenden Beurteilungsmaßstäbe zur Risikoquantifizierung erfolgen und maximal zulässige Asbestfaserkonzentrationen in der Atemluft für die den Boden nutzenden Personen (Kinder, Erwachsene) abgeleitet werden sollen. Dazu waren Expositionsszenarien zu definieren und die Freisetzung von Asbestfasern aus dem Boden bei unterschiedlicher Bodennutzung abzuschätzen.
Anhang A Grundlagen zum Bericht des Projektes B 4.14 des Länderfinanzierungsprogramms Wasser, Boden und Abfall (LFP, Teil Boden) nach Beschluss durch die Bund/Länderarbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO). Dieser Bericht wird durch Text und die Anhänge A bis E ergänzt.