Untersuchungsstrategie, Probenahme, Analytik

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  • Wirkungspfad: Boden - Nutzpflanze oder Boden - Grundwasser
  • Medien: Bodenluft
  • Bearbeitungsstufe: OU (Orientierende Untersuchung) oder SU (Sanierungsuntersuchung)

ALEX Informationsblatt 18 Anforderungen an die Bodenprobenahme und deren Dokumentation

Ziel des Informationsblattes ist die Verfahrensweise bei der Bodenprobennahme kurz darzustellen und mit den Vorgaben der "Arbeitshilfe für die Bodenansprache im vor- und nachsorgenden Bodenschutz" ("KA5 kurz") zu verbinden. Für die Planung und Durchführung der Bodenprobennahme werden vier Formblätter zur Verfügung gestellt (Probennahmestrategie und Probennahmeplan, Standortbeschreibung, Profilbeschreibung sowie Dokumentation der Probennahme).

ALEX Informationsblatt 21 Hinweise zur Beurteilung von PAK – Gemischen in kontaminierten Böden

Kontaminationen mit polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) im Altlastenbereich betreffen immer ein Gemisch von PAK-Einzelsubstanzen. In diesem Informationsblatt ist die Vorgehensweise zur Bewertung solcher PAK-Gemischen mittels Benzo[a]pyren als Leitsubstanz aufgeführt. Wesentlich für die Bewertung sind die vorläufigen Prüfwerte für B[a]P für den Wirkungspfad Boden-Mensch, bei deren Ableitung auch die kanzerogene Wirkung weiterer PAK-Einzelsubstanzen aus dem Gemisch der 16 EPA-PAK berücksichtigt ist, sowie die PAK-Kontaminationsmuster im Boden, die als Grundlage der Prüfwertableitung dienten (Kokereien, Gaswerkstandorten und Teermischwerken/Teeröllagern).

ALEX Merkblatt 01 Untersuchungsparameter für die abfall- und wasserwirtschaftliche Untersuchung

Bei der Erkundung von Altstandorten und Altablagerungen, die einer Branche zugeordnet werden können, sind die branchenspezifischen Parameter nach den Webanwendungen BKAT (Branchenkatalog zur historischen Erhebung von Altstandorten) bzw. XUMA-A (XUMA Analysenplan) der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg zu untersuchen. Wenn die Branche oder die Verdachtsparameter unbekannt sind, richtet sich der Parameterumfang nach den Stufen 1 und 2 dieses Merkblattes.