Anwendungsempfehlung: Brandenburg (BB) oder Hamburg (HH) oder Hessen (HE) oder Nordrhein-Westfalen (NW) oder Rheinland-Pfalz (RP) oder Schleswig-Holstein (SH)
Bearbeitungsstufe: Erfassung/Erhebung oder Sanierung/Sicherung
Bei einer von der RWE Transportnetz Strom GmbH (heute: Amprion GmbH) veranlasste Untersuchung wurden zum Teil erhebliche Bodenbelastungen, vorrangig durch Blei und Zink, im nahen Umfeld von Stromleitungsmasten festgestellt. Als Ursache wurden insbesondere frühere Anstriche durch Bleimennige oder andere schwermetallhaltige Farben von Stromleitungsmasten identifiziert. Mit diesem Informationsblatt wird den Vollzugsbehörden ein Leitfaden für den behördlichen Umgang mit Bodenbelastungen im Umfeld von Stromleitungsmasten bereitgestellt.
Zum Nachweis der Einhaltung von Sanierungszielwerten ist bei der Sanierung immer die sachkundige Freimessung von Baugruben durch Probennahme und Analytik erforderlich. Die repräsentative Probennahme aus Baugrubensohle und -wand ist vom Gutachter plausibel und nachvollziehbar darzustellen. In diesem Merkblatt wird das grundsätzliche Vorgehen bei der Freimessung von Baugruben vorgestellt.
Carbochemische Altstandorte der Kohleveredlung und Produktverarbeitung im Land Brandenburg Auswertung und Empfehlungen hinsichtlich der Stoffgruppe der NSO-Heterozyklen (NSO-HET) und Metabolite (2011) Diese Informationsschrift basiert in weiten Teilen auf dem Abschlussbericht: „Erstellung eines Gutachtens über die Relevanz von NSO-Heterozyklen in Altlasten carbochemischer Standorte im Land Brandenburg“
Fachinformation des LUGV Altlastenbearbeitung im Land Brandenburg Nr. 20 Arbeitshilfe „Grundwasserkontaminationen mit sprengstofftypischen Verbindungen im Land Brandenburg“ Behandlung, Aufnahmemechanismen, Abbauverhalten Stufe IA – Literaturrecherche
Grundwasserkontaminationen mit sprengstofftypischen Verbindungen im Land Brandenburg“ Behandlung, Aufnahmemechanismen, Abbauverhalten Stufe I B – Erarbeitung ergänzender vertiefender Grundlagen zu Aufnahmemechanismen und Abbauverhalten (2014)
Benennung geeigneter Analysenverfahren zur Bestimmung leichtflüchtiger Halogenkohlenwasserstoffe in Wasser mit besonderer Berücksichtigung von Vinylchlorid mit Anlage: Sachstandspapier des Landesamtes für Umwelt zur Auswahl eines geeigneten Analyseverfahrens (incl. Votierunq)
Grundwasser-Managementkonzept zur Ermittlung der Sanierungsnotwendigkeit und Ableitung von Sanierungszielwerten. Die Gefährdungsbeurteilung und Sanierung von Grundwasserschäden ist ein wesentlicher Bestandteil der Bewältigung der Altlastproblematik in der Freien und Hansestadt Hamburg. Im Altlasthinweiskataster der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft sind aktuell rund 260 Grundwasserschäden registriert, die sukzessive bewertet und gegebenenfalls saniert werden sollen. Das Bestreben nach einer gerechten, vergleichbaren und transparenten Bewertung vieler Einzelfälle veranlasste die Bodenschutzbehörde zur Entwicklung eines Managementkonzepts, das für die systematische Anwendung bei Grundwasserschäden in Hamburg geeignet ist. Das Verfahren orientiert sich an bundeseinheitlichen Vorgaben der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Boden (LABO) und der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) und wurde bundesweit und lokal in Diskussionen und bei Einzelfällen validiert. Die Bodenschutzbehörde wendet das Verfahren zur grundsätzlichen Bewertung von Einzelfällen an und möchte die Vorgehensweise mit dieser Veröffentlichung transparent machen.
Handbuch Altlasten Band 8, Teil 1; 2., überarbeitete Auflage, 2005: Die vorliegende Arbeitshilfe liefert die Grundlage für ein einheitliches Verwaltungshandeln im Umgang mit MNA in Hessen. Die Arbeitshilfe bezieht sich auf die natürlichen Abbau- und Rückhaltevorgänge im Grundwasser. Die ungesättigte Zone wird hier nicht berücksichtigt. Es werden nur die natürlich ablaufenden Prozesse betrachtet. Sobald natürliche Abbau- und Rückhalteprozesse durch aktive Maßnahmen initiiert, unterstützt oder verstärkt werden (sog. „Enhanced Natural Attenuation“), handelt es sich dabei um in situ-Maßnahmen, welche nicht Gegenstand dieser Arbeitshilfe sind.